Die Stadt München hat im gesamtem Stadtgebiet "sämtliche Versammlungen im Zusammenhang mit Klimaprotesten in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden" verboten. So heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt zu einer aktuellen Allgemeinverfügung.
Damit reagiert die bayerische Landeshauptstadt auf die zahlreichen Proteste, die in den vergangenen Tagen stattgefunden haben, unter anderem am Flughafen und im Stadtgebiet München.
Verbot gilt bis ins nächste Jahr
Die Allgemeinverfügung ist laut Mitteilung ab 10. Dezember um 0 Uhr wirksam und gilt vorerst bis zum 8. Januar 2023. "Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken. Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemeinverfügung angehängt ist. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar", heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Dies werde zur "präventiven Gefahrenabwehr" verfügt, so die Stadt. Man erachte die Einschränkung des Versammlungsrechts als erforderlich. Dazu habe man sich, so die Mitteilung, mit dem Polizeipräsidium München abgestimmt. Die am Montagmorgen am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protestaktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war.
Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München hätten versucht, "dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird." Die Aktivist*innen hätten jedoch, so die Stadt München, die Reglementierungen "gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt."