Die Kessler-Zwillinge waren eines der beliebtesten Entertainment-Duos Deutschlands. Nun sind die Schwestern gemeinsam tot aufgefunden worden.
Update vom 19.11.2025: Kessler-Zwillinge verschickten vor ihrem Tod ein mysteriöses Paket
Die Zwillinge Alice und Ellen Kessler haben ihrer guten Freundin Carolin Reiber (85) Schmuck hinterlassen. Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, erhielt die Moderatorin vor einigen Tagen ein Päckchen mit dem Vermerk "Erst am 18. November öffnen". Der Inhalt: "wunderschöne Schmuckstücke, die ich immer an ihnen bewundert hatte, teils mit Jadesteinen", sagte Reiber dem Blatt. "Alice und Ellen haben sie mir wohl vererbt." Und sie erinnert sich: "Wir hatten ganz wundervolle, unvergessliche Zeiten zusammen."
Die international bekannten Sängerinnen und Tänzerinnen hatten den Weg der Sterbehilfe gewählt und ihr Leben im Alter von 89 Jahren aus eigenem Willen beendet. Zuletzt hatten sich die beiden Schwestern aus dem Showgeschäft zurückgezogen und lebten in Grünwald im Süden Münchens.
Originalmeldung vom 18.11.2025: Kessler-Zwillinge gemeinsam gestorben - neue Details zum Tod
Die Hintergründe sind noch nicht ganz klar: Die als Kessler-Zwillinge international bekannten Sängerinnen und Tänzerinnen Ellen und Alice Kessler sind tot. Laut Informationen des Bayerischen Rundfunks starben die Schwestern durch einen assistierten Suizid.
Das Schwesternpaar starb nach dpa-Informationen im Alter von 89 Jahren in Grünwald bei München. Dort soll es in der Folge auch einen Polizeieinsatz gegeben haben. Die Münchner Polizei bestätigte einen Einsatz in Grünwald, ohne Hintergründe zu nennen.
Kessler-Zwillinge wohl gemeinsam gestorben - es gab einen Polizeieinsatz
Wie der Bayerische Rundfunk von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erfahren hat, sollen die Zwillinge Alice und Ellen durch assistierten Suizid gestorben sein. Demnach sollen eine Ärztin und ein Jurist vor Ort gewesen sein.
Der assistierte Suizid unterscheidet sich von der aktiven Sterbehilfe. Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht ein Arzt jemanden ein Medikament, wodurch die Person stirbt. Das ist in Deutschland laut § 216 im Strafgesetzbuch verboten. "Tötung auf Verlangen" wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.
Beim assistierten Suizid hingegen wird dem Patienten ein tödliches Medikament verschrieben. Die Person nimmt das Medikament dann selbst ein. Ursprünglich war auch der assistierte Suizid verboten. Der zuständige § 217 "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" wurde jedoch 2020 als verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Seitdem ist diese Form unter gewissen Voraussetzungen möglich. Eine neue gesetzliche Regelung ist noch nicht verabschiedet worden.