Fünfjährige als "Brautgabe": Paar soll Mädchen als Sklavinnen gehalten haben - IS-Prozess in München gestartet

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Auftakt im Völkermord-Prozess
Der Angeklagte sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
Auftakt im Völkermord-Prozess
Peter Kneffel (dpa)
Auftakt im Völkermord-Prozess
Die Angeklagte (M.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
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Peter Kneffel (dpa)
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Der Angeklagte (vorne l.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
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Peter Kneffel (dpa)
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Der Angeklagte (Mitte r.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
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Der Angeklagte (vorne r.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
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Peter Kneffel (dpa)
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dDer Angeklagte sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des Landgerichts München und verdeckt sein Gesicht ...
Auftakt im Völkermord-Prozess
Peter Kneffel (dpa)

Ein irakisches Ehepaar soll zwei jesidische Mädchen versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht haben. Doch beim Prozess in München geht es zunächst um ganz andere Vorwürfe.

Versklavung, Vergewaltigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Es sind entsetzliche Anschuldigungen, mit denen sich das Oberlandesgericht (OLG) München auseinandersetzt. Dort hat der Prozess gegen ein irakisches Ehepaar begonnen, das zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben soll. Der Generalbundesanwalt beschuldigt sie unter anderem der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Ehepaar hatte sich den Ermittlungen zufolge der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen, der im Zuge der Bürgerkriege in Syrien und im Irak einen "Gottesstaat" unter Geltung der Scharia errichten wollte.

Älteres Mädchen von Familie freigekauft

Nach Angaben des anklagenden Generalbundesanwalts soll der Mann seiner Frau kurz nach der islamischen Hochzeit auf deren Wunsch zwischen Oktober und Dezember 2015 ein damals fünf Jahre altes jesidisches Mädchen als sogenannte "Brautgabe" gekauft haben. Das Kind wurde demnach daraufhin mehr als zwei Jahre lang im Irak und in Syrien von dem Paar gefangen gehalten, wirtschaftlich als Arbeitskraft sowie sexuell ausgebeutet, erniedrigt, gequält und vergewaltigt. Gleiches soll einem zweiten jesidischen Mädchen widerfahren sein, das der Anklage zufolge Anfang Oktober 2017 als Zwölfjährige von dem Paar gekauft worden war.

"Sobald die jesidischen Sklavinnen aus Erschöpfung die Arbeit einstellten oder Fehler machten, wurden sie von den beiden Angeschuldigten misshandelt", heißt es in der Anklage. Sie seien beispielsweise gezwungen worden, eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen und hätten zudem an islamischen Gebeten teilnehmen müssen. Einmal soll der Angeklagte mit einem Besenstiel zugeschlagen haben, weil der Kaffee angebrannt war. Als die Jüngere erst sieben Jahre alt war, soll die Angeklagte, die mit ihrem mitangeklagten Ehemann selbst eine Tochter hat, sie mit heißem Wasser verbrüht haben.

Beide Kinder wurden Ende November 2017 an andere IS-Kämpfer weitergegeben. Während das ältere Mädchen wenig später von ihrer Familie freigekauft werden konnte, bleibt das Schicksal des jüngeren Mädchens ungeklärt.

Im Prozess geht es zunächst um ganz andere Vorwürfe

Doch im Prozess geht es zunächst um ganz andere Vorwürfe: Noch bevor die Anklage mit den grausamen Vorwürfen verlesen werden konnte, wurde der Prozess für eine sehr lange Unterbrechung pausiert. Denn der Angeklagte, ein 43-Jähriger, gab an, zu krank für die Verhandlung zu sein. Er könne nicht zuhören.

Während seiner Haft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, die wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter Schlagzeilen machte, sei er "zusammengeschlagen, unter Drogen gesetzt" und "monatelang" in einer Zelle im Keller eingesperrt worden – ohne persönliche Dinge und ohne Kontakt zu seinem Anwalt.

Der Senat, dem diese Vorwürfe laut Gerichtssprecher Laurent Lafleur zuvor nicht bekannt waren, hakte bei der aktuellen Gefängnisleitung nach. Denn weder der Angeklagte noch seine Verteidiger hätten diese Vorwürfe vorher schon einmal erhoben.

Angeklagter soll sich nie bei JVA Gablingen beschwert haben 

Zwar teilt die im Gablingen-Komplex ermittelnde Staatsanwaltschaft Augsburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, "die angesprochenen Vorwürfe sind Gegenstand der Ermittlungen". Aus der JVA-Gablingen heißt es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philipp Stoll, der Angeklagte habe sich doch nie beschwert und sei auch nie in den umstrittenen besonders gesicherten Hafträumen (BGH) untergebracht gewesen.

Protokolleinträge ergaben, dass der 43-Jährige sich auch schon bei seiner polizeilichen Vernehmung auf Gesundheitsprobleme berief. Ein Arzt bescheinigte ihm dann allerdings nach einer langen Unterbrechung Verhandlungsfähigkeit. Kommenden Montag (26. Mai 2025) soll der Prozess weitergehen, für die darauffolgende Woche haben die Anwälte der angeklagten Frau die Aussage ihrer Mandantin angekündigt. Ihr Mann will nach Angaben seiner Verteidiger zunächst schweigen.

Vor einigen Jahren hatte ebenfalls am Oberlandesgericht (OLG) München der wohl erste Prozess um die Kriegsverbrechen gegen die Religionsgemeinschaft der Jesiden überhaupt begonnen. Inzwischen ist das Urteil gegen die Deutsche Jennifer W. rechtskräftig: 14 Jahre Haft für den Tod eines kleinen jesidischen Mädchens. Die Frau hatte gestanden, dabei zugesehen zu haben, wie das von ihr und ihrem Ehemann versklavte Kind in praller Mittagssonne angekettet verdurstete.

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