• Härtefallhilfe: Wer diese Energieträger nutzt, hat Anspruch auf das Geld
  • Bayern bekommen Finanzspritze wegen steigender Energiekosten
  • Antrag für Privathaushalt stellen: So funktioniert es
  • Rechner verrät online, ob man zum Antrag berechtigt ist

Menschen in Bayern, deren Haushalte zum Beispiel mit Öl oder Pellets beheizt werden, können ab sofort Härtefallhilfen wegen gestiegener Energiekosten beantragen. Anträge könnten unbürokratisch im Internet gestellt werden, teilte das bayerische Sozialministerium in München mit.

Bayern können ab sofort Härtefallhilfen für Energiekosten beantragen

Um die im Dezember 2022 beschlossenen Hilfen auszuzahlen, stellt der Bund den Ländern insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Bayern hat für den Vollzug das Unternehmen KPMG beauftragt. Die Firma stelle für Fragen von Antragstellern auch eine Hotline zur Verfügung, teilte das Sozialministerium mit.

Aber wer genau hat Anspruch auf das Geld?

  • Die Hilfen werden nur an Privathaushalte ausgezahlt und nur für einen Wohnsitz.
  • Zu den betroffenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle bzw. Koks.
  • Zwischen 100 und 2000 Euro könnten ausgezahlt werden, je nachdem, wie viel für den Kauf der Energieträger bezahlt und welche Menge eingekauft wurde. Dabei gilt die Regel: Die Hilfen werden nur ausgezahlt, wenn der Kaufpreis mehr als doppelt so hoch wie der damals gültige, bundesweite Referenzpreis war. Trifft dies zu, werden die Kosten zu 80 Prozent erstattet.
  • Grundsätzlich müssen Antragsteller nachweisen, dass die nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 geliefert oder in diesem Zeitraum bestellt und bis 31. März 2023 geliefert wurden.
  • Zudem kommt es darauf an, wer der Betreiber der Heizanlage ist. Das können beispielsweise Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaften sein. Bei einer Auszahlung muss das Geld aber auf alle Mieter verteilt werden. Stellt der Vermieter von sich aus keinen Antrag, kann er schlimmstenfalls von seinen Mietern auf Schadensersatz verklagt werden.

Per Online-Rechner können alle Bürgerinnen und Bürger im Voraus berechnen, ob ihnen Härtefallhilfen zur Deckung der stark gestiegenen Energiekosten zustehen. Das Tool findet sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Die Anträge können im Freistaat noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden, dann läuft die Frist ab.

red/dpa

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