"Textsicheres Mitsingen ermöglichen": Söders Hymnenpflicht an Bayerns Schulen erntet Spott

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An bayerischen Schulen gilt ab dem nächsten Schuljahr eine neue Hymnenpflicht bei Abschlussfeiern. Künftig müssen dabei mindestens die Bayernhymne und eine weitere Hymne gespielt werden, was kontrovers diskutiert wird.

Die von der CSU vorangetriebene Hymnenpflicht an bayerischen Schulen wird eingeführt – jedoch erst ab dem kommenden Schuljahr. Bei Abschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter zwingend die Bayernhymne. Dies geht aus einem Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor.

Ursprünglich hatte die CSU gefordert, dass alle drei Hymnen – die National-, Europa- und Bayernhymne – bei Schulabschlussfeiern gespielt werden sollten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zudem ein Inkrafttreten der neuen Regelung bereits zum Ende dieses Schuljahres gefordert.

Bei festlichen Schulveranstaltungen: Hymnen müssen integriert werden

"Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden", heißt es nun in dem Schreiben des Ministeriums. Dieses sei das Ergebnis eines Austausches mit der Schulfamilie, darunter auch Vertreter verschiedener Verbände, erläuterte das Ministerium.

Ob die Hymnen beispielsweise von einer Musikgruppe oder vom Band gespielt werden, liegt laut dem Schreiben "im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule". Eine Mitsingpflicht bestehe nicht. Aber: "Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden."

Damit setzt das Kultusministerium unter Ministerin Anna Stolz (Freie Wähler) einen Vorstoß der CSU um, der auf dem Parteitag im vergangenen Dezember seinen Ursprung hatte. Die Junge Union hatte damals einen Antrag eingebracht und dafür eine Mehrheit der Parteitagsdelegierten gewonnen, in dem es hieß, die CSU-Abgeordneten in Bund und Land sollten sich "für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen" einsetzen.

Viel Kritik: "Plakativer Schmarrn"

Söder hatte im Januar gefordert, die Hymnenpflicht bei Schulabschlüssen schnell umzusetzen. Möglichst schon zum Schuljahresende sollten die Hymnen gespielt oder gesungen werden, sagte er auf der CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz.

Der CSU-Vorstoß hatte für Aufsehen gesorgt, neben einiger Zustimmung gab es auch viel Kritik – und Spott: Beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg machte sich der Kabarettist Stephan Zinner über die CSU-Initiative lustig und meinte, man solle doch bitte nicht "so einen plakativen Schmarrn" verlangen.

Der Staatsregierung ist es jedoch ernst, wie auch das Schreiben des Ministeriums zeigt. Dabei wird zum besonderen Ärger der Gewerkschaft GEW sogar auf das Strafgesetzbuch verwiesen. "Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten", mahnt das Ministerium. "Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so ernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches", kritisierte GEW-Vize Markus Weinberger.

Vorschaubild: © Malin Wunderlich/dpa