Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten. Ein Jurist hat indes Zweifel, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform ist.
Ab sofort gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als in anderen Bundesländern. So ist es mit Inkrafttreten des sogenannten "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes" zum Beispiel auf Volksfesten verboten, Cannabis zu rauchen. Die Regeln gehen über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.
Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.
Bayern schränkt Kiffen massiv ein - das ist ab August verboten
Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks oder an Treffpunkten das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum verbieten - bei regelmäßigen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabis-Konsum.
Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen hohe Geldbußen: Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint raucht, muss zum Beispiel mit bis zu 1500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld.
Tatsächlich stehen aber Zweifel im Raum, ob die strengen bayerischen Regelungen überhaupt verfassungskonform sind. "Solche ergänzenden Regelungen sind den Landesgesetzgebern kompetenziell untersagt, wenn der Bund einen Gegenstand bereits geregelt hat, diese Regelung abschließend ist oder die Wertungen der ergänzenden Normen in Widerstreit mit dem (nicht abschließenden) Bundesrecht geraten", merkt der Konstanzer Staatsanwalt Simon Pschorr in seinem Verfassungsblog an. Das Gesetz würde einer Klage nicht standhalten.
"Kompetenziell untersagt" - Jurist zweifelt an bayerischem Cannabis-Gesetz
Laut Pschorr ist das "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" verfassungswidrig, weil es die Kompetenzen des Landes überschreitet und gegen bestehende Bundesregelungen verstößt. Es führt zusätzliche Konsumverbote im öffentlichen Raum ein, die nicht durch die Landeskompetenz gedeckt sind, und widerspricht den Zielen des Bundesgesetzgebers, der den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern möchte. Zudem sind die Maßnahmen unverhältnismäßig, da sie strenger als für Tabakprodukte sind, obwohl die Gesundheitsgefahren im Außenbereich geringer sind.
Das bayerische Gesetz verfolgt dem Juristen zufolge eine andere Wertung des Cannabiskonsums als das Bundesrecht, was zu konzeptionellen Widersprüchen und einer unklaren Rechtslage führt. Während das Bundesrecht nur in bestimmten Bereichen den Konsum einschränkt, zielt das bayerische Gesetz auf eine generelle Vermeidung von Konsumanreizen ab. Diese widersprüchlichen Regelungen stehen im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip, das eine kohärente und widerspruchsfreie Rechtsordnung verlangt.