Bub (7) schwer traumatisiert: Vater und Stiefmutter fesseln ihn im Keller und lassen ihn hungern

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Nach schweren Vorwürfen gegen ein Ehepaar prüfte das Landgericht Augsburg die Vorgänge genau. Das Urteil zum Fall um ein misshandeltes Kind sorgt weiterhin für Diskussionen.

Nach einer etwa einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes hat das Landgericht Augsburg die Haftstrafen für die Eltern bestätigt. Der leibliche Vater des heute siebenjährigen Jungen muss nach einem früheren Urteil des Augsburger Amtsgerichtes drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.

Nachdem sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatten, wies das Landgericht nun die Berufungsanträge zurück. Die im letzten Sommer vom Amtsgericht verhängten Strafen seien angemessen, erklärte Richterin Caroline Hillmann.

Kind wurde gefesselt und eingesperrt

Beide Angeklagten hatten den Jungen im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Kind wiederholt Nahrung und Getränke verweigert. Nachdem die Angeklagten vor dem Amtsgericht Teilgeständnisse abgelegt hatten, räumten sie die Taten im Berufungsverfahren umfassend ein.

Dies genügte jedoch nicht, um die Strafen für den 33 Jahre alten Vater und die 35 Jahre alte Stiefmutter zu mindern, sagte die Vorsitzende der Jugendschutzkammer. Die Richterin zählte zahlreiche Punkte auf, die gegen das Ehepaar sprachen. Insbesondere hob sie die schweren psychischen Probleme hervor, die der Sohn infolge der Taten habe. Das Gericht merkte auch kritisch an, dass der wegen Misshandlung seines Kindes in Untersuchungshaft sitzende Vater einen Rechtsstreit eingeleitet habe, um das Sorgerecht für seinen Jungen zurückzuerlangen.

Dieser habe weiterhin "große Angst vor seinem Vater", dass der ihn nach der Haft zu sich hole, betonte Hillmann. Die leibliche Mutter des Sohnes war gestorben, als das Kind vier Jahre alt war. Kurz darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen, die sich etwa ein Jahr hinzogen. Schließlich konnte der Bub aus dem Elternhaus entkommen. Er wurde im Januar 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg leicht bekleidet von einer Zeugin auf einer Landstraße aufgelesen. Das Jugendamt brachte ihn in einer Kinderwohngruppe unter, die Eltern kamen in Untersuchungshaft.

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