Nach Urteil in Corona-Maskenaffäre: Politikertochter legt Revision ein - ihr drohen mehr als vier Jahre Knast

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Erst stimmen Andrea Tandler und ihr Kompagnon einem Deal mit dem Gericht zu und legen Geständnisse ab - nun legen sie Revision gegen ihre Verurteilungen ein.

Update vom 23.12.2023, 19.11 Uhr: Bundesgerichtshof muss Veruteilung von Politikertochter Tandler überprüfen

Die Verurteilung der Masken-Millionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung muss vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Tandler und ihr ebenfalls verurteilter Geschäftspartner N. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I von vergangener Woche eingelegt. Das teilte das Gericht am Freitag (23. Dezember 2023) mit.

Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft. Weil die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, kamen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft am vergangenen Freitag zunächst auf freien Fuß. Tandler will zunächst auch gesundheitliche Probleme auskurieren.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro - was an sich legal ist. Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.

Am Ende räumten die beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe über ihre Verteidiger weitgehend ein - etwa auch die Tatsache, dass es ein gemeinsames Unternehmen der beiden erst einige Wochen später gab als ursprünglich behauptet. Darauf gründete der Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung gegen Tandler. Darüber hinaus versteuerten beide ihre Millionen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der "Ort der Geschäftsleitung".

Tandler hatte in ihren Schlussworten gesagt, sie würde ihre "Fehler" heute nicht noch einmal machen. Sie könne nur um Entschuldigung bitten. Die Staatsanwaltschaft hatte Tandler allerdings schon zuvor ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis vorgehalten.

Dass Tandler und N. trotz ihrer Geständnisse und trotz ihrer Zustimmung zu der Verständigung mit dem Gericht nun Revision gegen ihre Verurteilungen einlegen, mag überraschen. Der Sprecher des Landgerichts betonte allerdings: "Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass auch (und gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können."

Update vom 15.12.2023, 9.56 Uhr: Provisionen nicht korrekt versteuert - Urteil gegen Andrea Tandler gefallen 

Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag (15. Dezember 2023) zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei N. vier Jahre gewesen. Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert.

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der "Ort der Geschäftsleitung".

Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

Update vom 12.12.2023,15.30 Uhr: Drei Tage vor Urteil - "Verständigungsvorschlag" sieht 4 Jahre Haft für Tander vor 

Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre in Bayern mit mindestens vier Jahren und drei Monaten Haft rechnen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll mindestens dreieinhalb Jahre in Haft. Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zustimmten. Die beiden Angeklagten räumten daraufhin über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide den entstandenen Steuerschaden inzwischen wiedergutgemacht. Das Urteil soll am Freitag (15. ) verkündet werden.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben.

Konkret wurde Tandler vorgeworfen, die Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Dadurch musste Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen. Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe - darauf gründete der Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung. Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung wiederum fußte darauf, dass die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert wurden, sondern in Grünwald. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. München war allerdings laut Anklage "Ort der Geschäftsleitung".

Die Steuerhinterziehungsvorwürfe hinsichtlich der Einkommen- und der Gewerbesteuer räumten die Angeklagten am Dienstag über ihre Verteidiger weitestgehend ein. Das Verfahren hinsichtlich Schenkungsteuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrug stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am Dienstag direkt ein. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft nun mit 7,8 Millionen Euro. Die ursprünglichen Summen aus der Anklage hatten sich unter anderem wegen der Rückabwicklung einer einstigen Schenkung zuletzt reduziert.

Bei einer Verständigung einigen sich Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Die Eckpunkte sind in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt.

Update vom 04.10.2023, 20.16 Uhr: "Nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt - Tandler äußert sich zu Prozessbeginn

Im Steuerprozess gegen zwei Schlüsselfiguren der Corona-Maskenaffäre in Bayern hat die Angeklagte Andrea Tandler den Vorwurf zurückgewiesen, gezielt Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. "Es ging mir niemals darum zu betrügen", sagte die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers, Gerold Tandler, am Mittwoch (04. Oktober 2023) vor dem Landgericht München I. Sie habe Geschäfte machen wollen, "bei denen alles korrekt gehandhabt wird", und habe immer "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt. Sie sprach allerdings von "Fehlern", die in der damaligen sehr hektischen Zeit passiert sein könnten.

Tandler und ihr Geschäftspartner N. müssen sich in dem Verfahren wegen steuerrechtlicher Vorwürfe verantworten. Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Auch N. wies über seine Rechtsanwälte zurück, gezielt Steuern hinterzogen zu haben. Beide verwiesen darauf, dass sie sich an Steuerrechtsexperten gewandt und eine Steuerberatungsgesellschaft in München mandatiert hätten.

Schlüsselfiguren der Corona-Maskenaffäre - Prozess gegen Tandler und Geschäftspartner gestartet

Ausgangspunkt waren immense Provisionszahlungen, die Tandler zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhielt - wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Insgesamt flossen dafür laut Anklage Provisionen von mehr als 48 Millionen Euro. Die Affäre hatte nach Bekanntwerden bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Insgesamt soll Tandler dann aber 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl bei der Anklageverlesung ausführte. Konkret geht es demnach um nicht gezahlte Einkommensteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft München I letztlich mit 15,2 Millionen Euro. Tandler soll die Provisionen etwa rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert haben, und zwar in Grünwald bei München. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig.

Tandler sagte, die Steuerkanzlei habe sie nie darauf hingewiesen, dass sie etwas privat versteuern müsse. In den Akten findet es sich aber beispielsweise ein Hinweis in einer Präsentation, dass Einkünfte aus früheren Vermittlungsleistungen privat zu versteuern seien.

 Prozess um Masken-Affäre gestartet - So wickelte Tandler ihre Geschäfte ab

Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Verhandlungstage bis zum 17. November geplant. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner angesichts des hohen Steuerschadens langjährige Haftstrafen. Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde abgetrennt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Es war das erste Mal, das sich Tandler und N. äußerten. Tandler berichtete dabei vor allem ausführlich von der Anbahnung und Abwicklung der Geschäfte. Mit einem derart großen Volumen habe man nie gerechnet. Vor dem ersten Abschluss sei man lediglich von einer niedrigen sechsstelligen Provision für jeden ausgegangen, "auch wenn das aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar sein mag". Mit der Gründung einer GmbH habe man seriöser wirken wollen, erklärte sie.

Von ihrem Nachnamen will Tandler damals nicht profitiert und ihn jedenfalls nicht bewusst eingesetzt haben. Sie habe ihren Vater auch nicht um Hilfe gebeten. "Es war uns überhaupt nicht klar, dass der Name Tandler wertvoll sein könnte." Allerdings hätten anfangs mindestens zwei Ministerien darauf hingewiesen, dass man sich wegen ihres Namens auf sie verlasse, räumte sie ein. Bestellt worden sei am Ende aber, weil man tatsächlich geliefert habe, "und nicht, weil ich Tandler heiße". Zur Kontaktanbahnung hatte sich Tandler damals unter anderem an die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier gewandt. In den Akten findet sich allerdings ein Whatsapp-Chat, in dem Tandler einmal schrieb: "Mein Vater war früher Finanzminister in Bayern."

Tandler will ihren Nachnamen nicht bewusst eingesetzt haben

Am Ende bestellte auch der Bund. Tandler berichtete ausführlich, wie sich auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) persönlich mit Anforderungslisten bei ihr gemeldet habe. "Es ging tatsächlich um gigantische Mengen", sagte sie rückblickend. Einmal habe ihr Spahn geschrieben: "Wir nehmen immer noch von allem alles." Auch vom bayerischen Gesundheitsministerium, das als erstes Masken bestellte, seien sie und N. unter riesigen Druck gesetzt worden.

Sämtliche Arbeiten und Geschäfte wickelten nach Angaben Tandlers sie selbst und N. gemeinsam ab. "Wir waren Geschäftspartner fürs Leben", sagte sie – N. sei aber nicht ihr Lebenspartner, wie die Staatsanwaltschaft behaupte, auch wenn sie ihn manchmal so bezeichnet habe. Die Gewinne habe man auch für die Vision einer gemeinsamen geschäftlichen Zukunft einsetzen wollen. Als Beispiel nannte sie Idee, hochwertige bayerische Knödel in den USA anzubieten. Zum Vorwurf, N. 13 Millionen Euro geschenkt zu haben, quasi aus Liebe, sagte sie, da wäre sie ja "durchgeknallt". Auch N. wies über seine Anwälte zurück, eine Lebenspartnerschaft mit Tandler zu führen.

Das Gericht stellte aber - mit Blick auf viele Whatsapp-Nachrichten, in denen von N. keine Rede ist - zahlreiche kritische Nachfragen dahingehend, ob dieser wirklich gleichberechtigter Partner war.

So äußerte sich Tandler zu Vorwürfen der Gewerbesteuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs 

Zum Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung sagte Tandler: "Wir sahen unsere berufliche Zukunft in Grünwald." Sie und N. hätten sich dort "auf ein richtiges Büro" gefreut und deshalb einen Büroraum dort angemietet. Zuvor hatte sie geschildert, wie N. und sie in N.'s Lokalen in München gearbeitet hätten. Die Anklage wirft beiden vor, alle Entscheidungen seien damals von München aus getroffen worden.

Zum Vorwurf des Subventionsbetrugs sagte Tandler, sie habe den Antrag damals für ihre Werbeagentur gestellt - sie bedauere dies aber im Nachhinein, und auch dass es viel zu lange gebraucht habe, den Antrag zurückzunehmen und das Geld zurückzubezahlen. Dies tue ihr sehr leid.

N. argumentierte in seiner Erklärung, die seine Anwälte verlasen, man sei stets der Überzeugung gewesen, einen Beitrag zur Gesundheit der Menschen zu leisten. Man habe quasi hoheitliche Aufgaben übernommen "und dadurch Menschenleben gerettet". Man habe einwandfreie, geprüfte und behördlich zugelassene Masken und andere Ausrüstung besorgt.

Update vom 04.10.2023, 11:13 Uhr: Prozessbeginn gegen Andrea Tandler

Im Steuerprozess gegen zwei Schlüsselfiguren einer Corona-Maskenaffäre hat die Angeklagte Andrea Tandler den Vorwurf zurückgewiesen, gezielt Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. "Es ging mir niemals darum, zu betrügen", sagte die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Sie habe Geschäfte machen wollen, "bei denen alles korrekt gehandhabt wird", und habe immer "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt. Sie sprach allerdings von "Fehlern", die möglicherweise passiert sein könnten.

Tandler und ihr Geschäftspartner N. müssen sich in dem Verfahren wegen steuerrechtlicher Vorwürfe verantworten. Ausgangspunkt waren immense Provisionszahlungen, die die beiden zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhielten - wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Insgesamt flossen dafür laut Anklage Provisionszahlungen von mehr als 48 Millionen Euro.

Insgesamt soll Tandler dann aber 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl bei der Anklageverlesung ausführte. Konkret geht es demnach um nicht gezahlte Einkommensteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft München letztlich mit 15,2 Millionen Euro.

Hauptverhandlung gehen bis November

Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November geplant. Sollte es am Ende zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner langjährige Haftstrafen. Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde nach Angaben des Gerichts abgetrennt. Für alle drei Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Ursprungsartikel vom 04.10.2023, 9.40 Uhr: Millionen-Provisionen für Maskengeschäfte - Tandler-Tochter und weitere vor Gericht

Mehr als dreieinhalb Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat am Mittwoch ein Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern begonnen. Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, und ihr Partner müssen sich wegen steuerrechtlicher Vorwürfe vor dem Landgericht München I verantworten. Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November geplant.

Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte sowie ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen - wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.

Insgesamt soll Tandler dann aber 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie die Staatsanwaltschaft München I Ende Mai mitgeteilt hatte. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Sollte es am Ende zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner langjährige Haftstrafen. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten wurde nach Angaben des Gerichts abgetrennt. Für alle drei Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Tandler und ihr Partner N. waren im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München (OLG) als unbegründet zurückgewiesen.

Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens "auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen" würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück". Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.

Vorschaubild: © Lennart Preiss (dpa)