„Das Ganze ging 24/7, und wir waren immer in Hab-Acht-Stellung. Wir lebten in ständiger Angst“, schilderte der Mann im Zeugenstand. Er habe davon Schlafstörungen und Bluthochdruck bekommen. Andere Nachbarn hätten darüber nachgedacht, wegzuziehen. Hilfreich für die Beweisführung war, dass der Zeuge zahlreiche Videos von den Übergriffen gedreht hatte.
Die Lage entspannte sich erst seit März dieses Jahres; seit diesem Zeitpunkt lebt der Angeklagte im Bezirkskrankenhaus Bayreuth , wo er im Wege eines Betreuungsverfahrens untergebracht ist.
Die Aggressivität des Beschuldigten bekam auch ein Postbote zu spüren. Einem Schlag ins Gesicht konnte der Zusteller gerade noch ausweichen. Ein anderer Hieb traf die rechte Hand des Postlers. Ein geschwollener, blau unterlaufener Finger war die Folge. „Es gab keine normale Begegnung. Er hat immer provoziert und mich beleidigt“, so der Zusteller.
Ex-Landrat bedroht
Doch der Angeklagte war nicht nur in seinem nächsten Umfeld aktiv. Im November vergangenen Jahres zog er vor das Haus des ehemaligen Landrats Klaus Peter Söllner und machte dort Radau. „Mach meine Papiere fertig, sonst schlag’ ich dich krumm“, soll er auf der Straße gerufen haben.
Verteidiger Karsten Schieseck erklärte, sein Mandant räume die Vorwürfe weitgehend ein und bedauere die Vorfälle. Er sei der Meinung gewesen, die Nachbarschaft habe sich gegen ihn verschworen. Jetzt habe der Beschuldigte einen geordneten Tagesablauf, stehe unter medizinischer Betreuung und habe den Drogen abgeschworen. Der 51-Jährige wolle nicht mehr in seine Heimatstadt zurück, sondern strebe eine Unterkunft innerhalb eines betreuten Wohnens an.
Eine zentrale Rolle bei dem Fall spielte das psychiatrische Gutachten von Michael Zappe. Bei dessen Ausführungen war die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen.
Richter Stefan Käsbohrer rekapitulierte die Erkenntnisse des Gutachters, der bei dem Beschuldigten eine Psychose schizophrener Art festgestellt hatte. Deshalb liege eine verminderte Steuerungsfähigkeit vor, die allerdings nicht komplett aufgehoben sei. Dafür spreche das planvolle Handeln des Angeklagten .
Der 51-Jährige hat zehn Einträge im Bundeszentralregister: Betäubungsmittel, mehrfache Körperverletzung , Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen. Außerdem hat der Mann mit Stoff gedealt. Dafür verbüßte er bereits eine Haftstrafe. Die neuerlichen Taten beging der Beschuldigte , während er wegen anderer Verurteilungen noch unter Bewährung stand.
Staatsanwalt Julien Mehnert machte beim Angeklagten eine erhebliche Rückfallgeschwindigkeit aus. Er ließ durchblicken, dass die Staatsanwaltschaft nicht alle Vorfälle zur Anklage gebracht habe, die vorgefallen seien. Der 51-Jährige leide unter Wahnvorstellungen und Paranoia, doch er „wusste genau, was er tat.“
Unter dem Eindruck der verminderten Schuldfähigkeit beantragte die Anklage eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf fünf Jahre Bewährung. Er wies auf das Martyrium der Nachbarschaft hin, die terrorisiert worden sei: „Das war für sie ein Jahr der Hölle.“ Für den Fall weiterer Straftaten drohten dem Angeklagten drei Jahre Haft, so Mehnerts Prognose.
Sein Mandant habe zwar die Nachbarschaft terrorisiert, nicht aber eine ganze Stadt, argumentierte Verteidiger Schieseck. Man habe es mit einem kranken Menschen zu tun, und das müsse die Gesellschaft ertragen. Nun aber seien die Weichen durch die Unterbringung im Bezirkskrankenhaus positiv gestellt worden.
Vorsitzender Richter Stefan Käsbohrer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aus. Zudem muss der Verurteilte 200 Stunden Arbeit für die Fähre Bayreuth leisten. Eine doppelte Bewährung hielt der Jurist zwar generell nicht für sinnvoll, doch hier handele es sich um einen Sonderfall. Der Verurteilte darf sich außerdem seinen ehemaligen Nachbarn nicht nähern. „Wir wissen nicht, ob Sie die Bewährung schaffen, aber wir wollen Ihnen den Weg nicht verbauen.“
„Unglaubliches“ Urteil
Das Urteil wurde von den betroffenen Nachbarn mit Entsetzen und Kopfschütteln aufgenommen. „Bei so einem Schuldspruch darf man sich nicht wundern, wenn die Menschen das Vertrauen ins deutsche Rechtssystem verlieren“, sagte ein Betroffener. Und ein anderer merkte an: „Wenn ich dreimal zu schnell fahre, werde ich härter bestraft.“ Eine andere Nachbarin nannte das Urteil „unglaublich“ und fragte: „Was kann man sich denn noch alles leisten unter Bewährung?“
Nur wenige Stunden nach Prozessende stellte sich der Verurteilte auf Facebook als Sieger dar.