Trump droht Europa im Grönland-Konflikt mit Zöllen. Die EU will darauf eine Antwort finden. Ein neues Instrument gibt ihr weitreichende Möglichkeiten.
Die EU-Staaten beraten fieberhaft über eine Reaktion auf die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im Konflikt um Grönland. Als eine Option gilt die von der französischen Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments, das auch als «Handels-Bazooka» bezeichnet wird. Doch was ist das?
Instrument gegen handelspolitischen Druck
Ende 2023 hat sich die EU ein Instrument gegeben, um sich gegen handelspolitischen Druck zu wehren. Das sogenannte Anti-Coercion Instrument (ACI) kann bei wirtschaftlicher Nötigung zum Einsatz kommen. Laut der entsprechenden Verordnung muss dafür eine Situation gegeben sein, in der ein Drittland versucht, die EU oder einen Mitgliedstaat durch Handelsmaßnahmen zu einer bestimmten Entscheidung zu nötigen.
Solche Praktiken stellten einen unzulässigen Eingriff in die legitimen souveränen Entscheidungen der Union und der EU-Staaten dar, heißt es zu dem Instrument auf der Seite der Europäischen Kommission. Als Beispiel nennt die Brüsseler Behörde dort einen Handelspartner, der zusätzliche, benachteiligende Zölle einführt oder damit droht.
Mögliche Maßnahmen sind vielfältig
Die Bandbreite der möglichen Gegenmaßnahmen ist demnach weit gefasst: Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Es kann etwa auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte betreffen.
Allerdings heißt in der entsprechenden Verordnung auch, die Gegenmaßnahmen seien nur ein letztes Mittel und müssten verhältnismäßig sein. Vorrangiges Ziel des ACI sei die Abschreckung. Das Instrument sei daher am erfolgreichsten, wenn es nicht eingesetzt werden müsse, heißt es.
Mitgliedsstaat kann Antrag stellen
Nach einem Antrag eines Mitgliedsstaats oder aus eigener Initiative prüft die Kommission zunächst, ob in dem Fall wirtschaftlicher Zwang vorliegt. Danach muss der Rat noch zu einer solchen Feststellung kommen. Daraufhin fordert die Kommission den Drittstaat auf, den Zwang zu unterlassen - und führt im besten Fall mit ihm gleichzeitig Gespräche. Geprüft werde, ob Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung möglich sei.
Bei ausbleibendem Erfolg kann die EU dann Gegenmaßnahmen verhängen. Sollten diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sein, beendet die EU sie. Frankreich hatte signalisiert, die Aktivierung des Instruments im aktuellen Fall beantragen zu wollen, wie es aus dem Umfeld von Präsident Emmanuel Macron hieß.