Eine Frau klagte aufgrund eines Autounfalls auf Schadensersatz. Doch dann landete ein kurioses Bild von ihr in einer Zeitung, das bei der Richterin Zweifel auslöste.
Nach einem Autounfall verlangte laut dem Spiegel eine Frau aus Ennis in Irland von ihrer Versicherung Schmerzensgeld in Höhe von 760.383 Euro. Vor dem Gericht behauptete sie, dass sie permanent unter Rückenschmerzen leide und deswegen gesundheitlich sowohl im Beruf als auch im Privatleben stark beeinträchtigt wäre.
Wie ebenfalls der Guardian berichtete, soll die 36-jährige Frau aufgrund der Schmerzen unfähig gewesen sein, ihrer Arbeit weiter nachzugehen oder mit ihren Kindern zu spielen. Sie kündigte ihren Job und erhielt Erwerbsunfähigkeitsentgelt. Um vergangenes und zukünftiges Einkommen auszugleichen, verklagte sie eine Versicherungsgesellschaft.
"Sehr agile Bewegung": Irin klagt auf Schadensersatz wegen Schmerzen - Foto ertappt sie
Die Klage wurde jedoch abgelehnt. Grund dafür war ein Foto von der 36-jährigen Frau, die sie im Winter 2018 nach dem Autounfall bei einem gewonnenen Wettbewerb im Weihnachtsbaumwerfen zeigte. Da die Richterin eine "sehr agile Bewegung" beim Werfen des "sehr großen" Weihnachtsbaums auf dem Foto erkannte, hielt sie die Ausführungen der Klägerin für übertrieben.
Ein weiteres Foto zeigte die Frau lächelnd mit einer Gewinnerurkunde. Wie dem Gericht laut Guardian zugetragen wurde, ging sie erst Tage später nach dem Wettbewerb zum Arzt und behauptete, sie könne keine schweren Gegenstände mehr tragen, ohne einen "stechenden Schmerz" zu erleiden. Neben den Fotos wurde dem Gericht laut Guardian sogar ein Video vorgelegt, bei dem die 36-Jährige für über eine Stunde ihren Hund im Park trainierte.
Sie blieb bei ihren Aussagen, dass sie unter großen Schmerzen leide, sie auf Medikamente angewiesen war und ihr Bett teilweise nicht verlassen konnte. Weiterhin sagt sie, obwohl sie glücklich auf dem Foto aussehe, stand sie immer noch unter Schmerzen. Die vorgezeigten Medien überzeugten die Richterin nicht von den gesundheitlichen Einschränkungen und schloss, dass die Behauptungen der Klägerin mit den Beweisen im völligen Widerspruch stünde.