Das Europaparlament muss entscheiden, ob gegen CSU-Vize Niebler wegen Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise und hat die Aufhebung der Immunität beantragt.
Das Europäische Parlament stimmt an diesem Dienstag (ab 12.30 Uhr) darüber ab, ob sich die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler Ermittlungen wegen Betrugsverdachts stellen muss. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) will nach einem öffentlichen Parlamentsdokument untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es laut Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen will sie sich nicht öffentlich äußern und kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.
Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise
Brisant ist der Fall vor allem auch deswegen, weil sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität Nieblers empfiehlt.
Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin «mit einem direkten politischen Motiv» eingereicht worden sein. Zudem wurde auf angebliche «Unstimmigkeiten in dem Antrag» verwiesen.
Rechtsausschuss in der Kritik
Heikel ist diese Argumentation aber, weil der Ausschuss nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht die Möglichkeit nutzte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Grundsätzlich ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.
Bei der Person handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.
Gleichzeitig gilt allerdings, dass selbst eine Verurteilung Nieblers wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen würde. Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als parteilose Abgeordnete weitermachen.