"Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen", erklärte Kuhn.
Was führte zu dem Ausbruch?
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht. "Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten.
Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde", teilte Fink mit. Laut Polizei hatte sich der Mann "berechtigt" in dem Tigergehege aufgehalten.
Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. "Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung."
Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht
Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit. Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen" untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.
Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.
Wie geht es mit den Tigern weiter?
Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen. "Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor.
Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten", erklärte das Amt.
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