Schuldig gemacht? Patient stirbt nach Fixierung durch Polizisten in Psychiatrie

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In einer psychiatrischen Klinik in Baden-Württemberg ist ein 34-jähriger Patient nach einer Fixierung durch Polizei und Pflegekräfte gestorben. Die Ermittlungen zur Todesursache und zu möglicher fahrlässiger Tötung laufen noch.

Ein 34-jähriger Patient einer psychiatrischen Einrichtung ist in Baden-Württemberg während einer Fixierung durch die Polizei zusammengebrochen und verstorben. Dies gaben die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bekannt.

Der Patient zeigte im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch bei Heidelberg ein aggressives Verhalten. Mehrere Pflegekräfte sowie die Stationsärztin bemühten sich, den Mann zu beruhigen und anschließend zu fixieren, wie es in der Mitteilung der Behörden hieß.

Patient leistet Widerstand: Polizeikräfte müssen eingreifen

Der Patient leistete erheblichen Widerstand, sodass die Polizeikräfte aus Wiesloch zur Unterstützung gerufen wurden. Nach dem Eintreffen der Beamtinnen und Beamten wurde zur Unterstützung des Pflegepersonals "unmittelbarer Zwang mit dem Ziel der Fixierung des Patienten angewendet".

Der Patient wehrte sich heftig. Im Rahmen der Fixierung kollabierte der Patient und er wurde reanimationspflichtig, heißt es weiter. Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe wurde sein Tod festgestellt. Der Mann war demnach seit mehreren Wochen freiwillig in dem Zentrum untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft untersucht laut Mitteilung, ob die an der Fixierung beteiligten Personen sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben könnten.

Obduktion soll Todesursache klären

Eine Obduktion zur Klärung der Todesursache wurde in Auftrag gegeben. Wann Ergebnisse vorliegen werden, ist derzeit unklar. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft führen die Ermittlungen in diesem Fall.

Der Vorfall erinnert an einen Fall aus dem Mai 2022: Damals war ein psychisch kranker 47-Jähriger in der Mannheimer Innenstadt bei einem gewaltsamen Einsatz von zwei Polizisten zusammengebrochen und im Krankenhaus verstorben.

Das Landgericht Mannheim entschied 2024: Das Vorgehen der beiden angeklagten Polizisten war im Wesentlichen gerechtfertigt. Es sprach einen Beamten damals frei, sein Kollege wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.

Vorschaubild: © geralt/pixabay (Symbolbild)