Paukenschlag beim Eurovision Song Contest: Sänger von Wettbewerb ausgeschlossen

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Paukenschlag beim ESC: Sänger Joost Klein wird ausgeschlossen
Der Niederländer Joost Klein darf nicht weiter am Eurovision Song Contest teilnehmen.
68. Eurovision Song Contest - Probe für Finale
Jens Büttner (dpa)
Paukenschlag beim ESC: Sänger Joost Klein wird ausgeschlossen
Der Niederländer Joost Klein darf nicht weiter am Eurovision Song Contest teilnehmen.
Paukenschlag beim ESC: Sänger Joost Klein wird ausgeschlossen
Jessica Gow/TT News Agency/AP/dpa

ESC-Aus für Joost Klein: Der Kandidat der Niederlande ist offiziell vom Musikwettbewerb ausgeschlossen worden - offenkundig aufgrund von Polizeiermittlungen.

Wirbel um ESC-Teilnehmer: Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest, Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagmittag (11. Mai 2024) mit.

Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Zusammenhang mit einem Zwischenfall nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend. "Einen solchen Fall hatten wir noch nie", hatte zuvor eine Sprecherin der schwedischen Polizei mit Blick auf die mutmaßliche Tat im Vorfeld der Veranstaltung erklärt.

ESC 2024: Niederländer Joost Klein von Eurovision Song Contest ausgeschlossen

"Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen", schrieb die EBU. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

"Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren", hieß es von der EBU. Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."

Am Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das große Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht. Bei der ersten Probe war Klein zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab.