Rot, Gelb, Grün: Was bedeuten die Umweltplaketten?

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Die Auflagen bei Auto-Abgasen werden immer schärfer. Umweltplaketten sollen Auskunft über den Schadstoffausstoß geben - doch was heißen sie genau? Foto: Frank Leonhardt dpa/lby
Die Auflagen bei Auto-Abgasen werden immer schärfer. Umweltplaketten sollen Auskunft über den Schadstoffausstoß geben - doch was heißen sie genau? Foto: Frank Leonhardt dpa/lby

Die Auflagen bei Auto-Abgasen werden immer schärfer. Umweltplaketten sollen Auskunft über den Schadstoffausstoß geben - doch was heißen sie genau?

Für Autos, Lastwagen und Motorräder gibt es europaweit geltende Richtlinien. Darin sind Grenzwerte für giftige und klimaschädliche Stoffe festgelegt, die die Fahrzeuge bei laufendem Motor ausstoßen.

Die schadstoffärmere Klasse Euro 6 ist seit September 2014 für alle neuen Pkw-Typen und seit September 2015 für alle neuen Pkw verbindlich. Für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten 80 Milligramm.

Dieselmotoren dürfen zudem nicht mehr als 4,5 Milligramm Rußpartikel pro Kilometer ausstoßen. Für sie gibt es seitdem auch einen Grenzwert für Feinstaubpartikel, für Ottomotoren mit Direkteinspritzung erst seit 2017. Für LKW und Busse gilt ähnlich eine Abgasnorm Euro 6 (VI) seit Ende 2012.


Schadstoffklassen können verwirren

Die Schadstoffklassen und ihre Kennzeichnung können verwirren: Alle Fahrzeuge, die mindestens die Euronorm 1 erfüllen (die derzeit strengste Norm ist Euro 6), erhalten eine grüne Umweltplakette mit der 4. Dazu zählen praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat) oder Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb sowie Dieselfahrzeuge, die bestimmte Abgasnormen einhalten.

Wie "sauber" das Fahrzeug ist, steht in den Zulassungspapieren. Die Schlüsselnummern finden sich bei Fahrzeugscheinen, die vor 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, unter Punkt "zu 1" (die letzten beiden Ziffern). Bei neueren Zulassungsbescheinigungen stehen die Umwelt-Schlüsselnummern im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Punkt "14.1"; auch da sind es die letzten beiden Ziffern.

Die beiden anderen Plaketten (gelb - 3 und rot - 2) werden nur für Dieselfahrzeuge ausgegeben, die rote etwa für Diesel mit den Schlüsselnummern 25 bis 29, 35, 41 und 71. Für Fahrzeuge der Klasse 1 (Benziner ohne Kat und Diesel) gibt es keine Plakette.