Tagsüber wird beim Christopher Street Day ausgelassen gefeiert, am Abend gibt es bei einem Angriff eine Tote und viele Verletzte. Was bisher über den mutmaßlichen Täter bekannt ist.
Der Christopher Street Day in Berlin ist abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren ist. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Sie befinden sich nach Angaben der Polizei nicht mehr in Lebensgefahr. Als mutmaßlichen Täter nennen die Behörden Abdul B.
Was wir wissen
Tatverdächtiger
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) nennt Abdul B. als mutmaßlichen Täter.
- Nach Angaben der Behörden ist er am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden.
- Bereits am Morgen hatte die Polizei ein Fahndungsfoto des 21-Jährigen veröffentlicht.
- Nach dpa-Informationen hat er Familie in Berlin und wurde im Mai 2026 aus dem Jugendarrest entlassen.
- Dobrindt sprach davon, Abdul B. sei schon in der Vergangenheit «auffällig» geworden, und von einem «hohen Maß von Straftaten».
- Der Tatverdächtige wurde laut Dobrindt 2005 geboren und ist deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft ist er in Berlin geboren und aufgewachsen.
Motivlage
- Dobrindt zufolge deutet alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Der mutmaßliche Täter habe sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehöre der islamistischen Szene an.
Abdul B. – frühere Straftaten und Verfahren
- Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Demnach versuchte er erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später sei er dann über die Türkei in den Libanon gereist, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
- Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde.
- Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, «da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt».
- Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.
- In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Generalstaatsanwaltschaft «überwiegend geständig» gezeigt und vom IS distanziert.
- Noch Anfang Juli durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft die Wohnung von Abdul B. in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.
- Im Jahr 2024 veröffentlichte Abdul B. der Behörde zufolge verbotene IS-Propaganda auf seinem Instagram-Account.
- Bereits 2022 war Abdul B. laut Staatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt worden.