Ein 45-Jähriger steht im Mittelpunkt der Ermittlungen zur Gewalttat mit sechs Toten in Stade. Er ist aber nicht der Einzige, gegen den weiter ermittelt wird.
Eine Woche nach der tödlichen Gewalttat im niedersächsischen Stade ermittelt die Staatsanwaltschaft unter Hochdruck. Viele Fragen sind nach dem Tod von sechs Menschen in der Jugendhilfeeinrichtung weiter offen, der Tatverdächtige sitzt als Einziger in Untersuchungshaft.
Gibt es gegen die Mutter des Kindes und die Fahrerin des Fluchtwagens auch den Vorwurf des Mordes?
Die Staatsanwaltschaft Stade erklärte nun, dass die Ermittlungen bislang nicht so weit seien, eine mögliche Beteiligung der Frauen abschließend zu beurteilen. Gegen die 34 Jahre alte Partnerin und die Begleiterin des Verdächtigen besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade kein dringender Tatverdacht. Das Ermittlungsverfahren werde gegen alle drei wegen des Vorwurfs des Mordes geführt, hieß es. Ihre Tatbeteiligung werde seit dem vergangenen Montag untersucht - welcher Tatvorwurf den Frauen gemacht werden könne, sei noch unklar, sagte Pressesprecherin Julia Pirk.
Was ist über den Tatverdächtigen bekannt?
Der 45 Jahre alte mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsbürgerschaft sitzt wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes in Untersuchungshaft. Der genaue Ablauf der tödlichen Schüsse in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Hansestadt werde noch rekonstruiert, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Der Mann aus dem Raum Hannover soll in einer Mutter-Kind-Wohngruppe in der Stadt westlich von Hamburg anlässlich eines Gesprächs über das Sorgerecht des drei Monate alten Kindes vier Frauen und zwei Männer getötet haben. Neben drei Mitarbeitern aus der Region Hannover starben drei Menschen, die in der Einrichtung in Stade arbeiteten.
Ist der 45-Jährige vorbestraft?
Medienberichte, wonach der Verdächtige in der Türkei bereits in Haft gesessen habe und die Gründe dafür, wollte Pirk nicht bestätigen: «Zu Vorverurteilungen des mutmaßlichen Schützens liegen hier keine Erkenntnisse vor.» Die offiziellen Wege der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen seien aufgenommen worden. Ein möglicher Auslieferungsantrag sei nicht bekannt. Vor allem habe man aber das Interesse, die Gewalttat von Stade aufzuklären, betonte sie.
Bekannt ist, dass der Mann andere Menschen bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft Hannover führt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn. «Der Beschuldigte soll am 22. April im Zusammenhang mit der Behandlung seiner Tochter wegen eines Schütteltraumas gegenüber Ärzten der MHH aggressiv aufgetreten sein und ihnen verbal gedroht haben», hieß es von der Behörde. MHH steht für die Medizinische Hochschule Hannover.
Im Sorgerechtsstreit um das Baby steht zudem noch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aus. Beide Elternteile haben Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt. Das Amtsgericht hatte unter anderem angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Auch die Gesundheitssorge wurde den Eltern entzogen.