DNA-Spuren, neue Ermittlungen und ein Geständnis: Wie ein jahrzehntealter Fall in Aschaffenburg vor Gericht aufgearbeitet wird – und warum es Mord gewesen sein soll.
Mehr als vier Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der 67-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer getötet zu haben. «Ich bereue es sehr», hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort vor der Strafkammer gesagt und von einer spontanen Tat gesprochen.
Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.
«Die Tat wäre dem Angeklagten auch ohne das Geständnis nachzuweisen gewesen», sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs in seiner Urteilsbegründung. «Für die Geschädigte Maria Köhler bestand keine Chance, sich zu wehren.» Sie sei vier bis fünf Minuten mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert worden. Das Motiv des Mannes habe allerdings nicht sicher geklärt werden können. Die Kammer geht nicht von einer spontanen Tat aus. Das Urteil wegen Mordes aus Heimtücke ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage sieht Mord als erwiesen an
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 67-Jährige unter anderem aus Wut und Eifersucht die junge Frau erdrosselte. «Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt», sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh in seinem Plädoyer. Der Mann habe die Trennung vom Opfer nicht akzeptiert. Bundschuh wertete die Tat als Mord - aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen - zu ahnden mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Der Nebenklagevertreter, der die beiden Schwestern der Getöteten vertrat, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Für die Verteidigung war es Totschlag
Die Verteidigerin des 67-Jährigen, Diane Waterstradt, sagte: «Ich gehe nicht davon aus, dass mein Mandant einen Mord begangen hat.» Vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden. Der Verdächtige sei zu der jungen Frau gegangen, um mit ihr zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen.
«Dann hat mein Mandant spontan an dem Schal gezogen, den Frau Köhler getragen hat.» Waterstradt beantragte einen Freispruch, aus ihrer Sicht war es Totschlag und dieser ist verjährt.