In Brandenburg soll bei 25 Grad Außentemperatur um 10 Uhr nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, falls in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eintritt. Das gilt für die Grundschule und die Klassen fünf bis zehn. Für Oberstufenschüler gilt das nicht.
Was bedeutet das für Kinder im offenen Ganztag?
Ab dem 1. August wird das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann Kinder der Klassen eins bis vier Anspruch darauf. Das Recht auf diese Betreuung werde durch steigende Temperaturen nicht ausgehebelt, erklären Bundesbildungsministerium und GEW. Die konkrete Organisation liege weiter bei den Ländern und Kommunen. «Dies gilt auch für die Frage, wie Schulen und Betreuungseinrichtungen mit besonderen Wetterlagen und hohen Temperaturen umgehen», so das Ministerium.
GEW-Vorstandsmitglied Paul Eschenhagen betont: «Wenn Eltern dies wollen oder können, können die Kinder bei allzu hohen Temperaturen nach Hause gehen. Ansonsten muss die Betreuung gewährleistet sein.» Da die Temperaturen im Laufe des Nachmittags in der Regel weiter steigen, komme es umso mehr auf Hitzeschutz an – «etwa in Form von schattigen Plätzen, kühlen Räumen, ausreichend Trinkwasser, leichte Ernährung, eher Entspannungs- als belastende Bewegungsangebote usw.»
Welche Arbeitsschutz-Regeln gelten für Lehrer, Hausmeister oder anderes Schulpersonal?
In Arbeitsräumen generell – also auch Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern – muss «eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur» herrschen, erläutert das Bundesarbeitsministerium – und zwar abhängig von Arbeitsverfahren und physischer Belastung. Die Temperatur sollte möglichst nicht über 26 Grad liegen. Falls doch, sollen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
Das kann zum Beispiel Lüften in den frühen Morgenstunden sein, der Einsatz von Ventilatoren oder der zurückhaltende Gebrauch elektrischer Geräte, die Wärme erzeugen. Wenn die Temperatur in Arbeitsräumen 35 Grad überschreite und keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden, «ist dieser als Arbeitsraum ungeeignet», erklärt das Ministerium.
Ausgleichsmaßnahmen könnten Luftduschen, Wasserschleier oder regelmäßige Arbeitsphasen in kühleren Bereichen oder das Tragen besonderer Schutzausrüstung wie Kühlwesten sein. Es gebe aber einen Ermessensspielraum, etwa zur Häufigkeit und Dauer von Phasen zur Abkühlung und der Schwere der Tätigkeiten.
Die Praxis sehe anders aus, beklagt GEW-Vertreter Eschenhagen. «Laut der geltenden Schutzverordnungen hätten zweifellos viele Klassenzimmer in den letzten Wochen und Monaten nicht mehr als Arbeitsraum zugelassen werden dürfen.» Schulen, Schulträger und Länder seien hier verantwortlich: «Das ist kein freiwilliges Wellnessprogramm, sondern gesetzliche Verpflichtung.»
Sind die Schulgebäude für steigende Temperaturen ausgelegt?
Das Bundesbildungsministerium hat dazu nach eigenen Angaben keine flächendeckenden Erkenntnisse, da Länder und Kommunen zuständig seien. Lehrer- und Schülervertreter sind sich aber einig: Die Lage ist nicht gut.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht «viele Schulen bis heute völlig unzureichend gegen große Hitze gewappnet». Die Bundesschüler*innenkonferenz erkennt an, es gebe zwar Schulen, die energieeffizient gebaut oder entsprechend modernisiert worden seien. «Gleichzeitig gibt es aber noch sehr viele Schulgebäude, die grundsätzlich sanierungsbedürftig sind und bei denen auch der sommerliche Hitzeschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.»
Was kann man tun?
Die dringend nötige Modernisierung der Schulen müsse Hitzeschutz konsequent mitdenken, verlangt die GEW. «Mehr Investitionen in klimaangepasste Neu- und Umbauten sind dafür ebenso erforderlich wie Gründächer, entsiegelte und begrünte Schulhöfe, Schattenspender, Sonnensegel, Wärmeschutzverglasung, Jalousien und leistungsfähige Lüftungseinrichtungen. Auch eine flächendeckende Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser muss für alle Kinder, Jugendlichen und Beschäftigten sichergestellt sein.»
Die Bundesschüler*innenkonferenz hat ganz ähnliche Forderungen. «Dafür braucht es vor allem ausreichend finanzielle Unterstützung, damit notwendige Sanierungen nicht jahrelang aufgeschoben werden», fordert sie.
Woher soll das Geld dafür kommen?
Länder und Kommunen könnten Mittel für die Ausweitung der Ganztagsbetreuung nutzen, meint das Bildungsministerium. Dafür stelle der Bund 3,5 Milliarden Euro bereit. Förderfähig seien grundsätzlich auch bauliche Maßnahmen, die den Hitzeschutz verbessern. Voraussetzung sei immer, dass die Investition dem Ganztags-Ausbau diene.
Darüber hinaus könnten auch Mittel aus dem 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, die den Ländern zugedacht seien, genutzt werden. Durch die Lockerung der Schuldenbremse kämen weiter 14 Milliarden für die Länder hinzu.