Auflagen einen Tag vor Tod aufgehoben
Nur einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heißt es: «Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.»
Inwiefern der Verdächtige selbst über das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte der Sprecher des Ministeriums nicht sagen. Fest steht nur: Am Montagabend gegen 20.00 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nächsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen.
Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, betonte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise für Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. «Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren.» Das Ministerium prüfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen.
Was der Tod für die Hinterbliebenen bedeutet
Der Sprecher des Ministeriums drückte den Familien der Opfer seine Anteilnahme aus. «Uns ist natürlich bewusst, was das insbesondere für die Angehörigen der Opfer bedeutet.» Mit dem Tod des mutmaßlichen Schützen werde ihnen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vermutlich auch vor Gericht aufzuarbeiten.
Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, forderte eine Aufarbeitung des Geschehens im Gefängnis. Es sei angesichts der Hinweise auf eine Selbstgefährdung nun geboten, da genauer hinzuschauen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, sagte er im NDR-Magazin «Hallo Niedersachsen».
Den Opfern sei es nicht mehr möglich, dem Täter in einem Prozess in die Augen zu schauen. «Ich glaube, dass die Hinterbliebenen keine Zweifel an der Schuldfrage haben», betonte Hörning. Die zentrale - nun unbeantwortete - Frage nach dem Warum sei eine zusätzliche Belastung.
Der Mann soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. Außerdem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.