Kein Antrag notwendig: Nachzahlung für Millionen Rentner kommt

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 2028 mehr Rente für Kindererziehungszeiten. Die Reform "Mütterrente III" bringt eine Gleichstellung für Eltern vor und nach 1992 und sorgt für Nachzahlungen.

Für zahlreiche Ruheständler in Deutschland kündigt sich eine bedeutende Neuerung an: Die geplante Vereinheitlichung der Bewertung von Kindererziehungszeiten betrifft primär Eltern aus älteren Geburtsjahrgängen. Im Mittelpunkt der Reform steht die sogenannte Mütterrente, die seit einiger Zeit auch Väter einbezieht.

Bisher erhielten Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, eine geringere Anerkennung für die Erziehungszeiten als Eltern jüngerer Jahrgänge. Für Geburten ab 1992 wurden drei Jahre berücksichtigt, während es für frühere Geburten bislang nur zweieinhalb Jahre waren. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, soll ab dem 1. Januar nachgebessert werden: Mit der sogenannten "Mütterrente III" werden Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen.

"Mütterrente III": Korrektur in der Rentenberechnung soll Millionen betreffen

Die geplante Anpassung führt dazu, dass betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.

Konkret ist vorgesehen, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind können insgesamt 36 Monate, also 3 Rentenpunkte, geltend gemacht werden. Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Ein Rentenpunkt hat Stand Juli 2026 einen Wert von rund 42 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben. Der genaue Wert lässt sich nicht sagen, da der Rentenwert bis zur ersten Auszahlung 2028 höher sein wird.

Rechenbeispiel mit dem aktuellen Rentenwert

  • 1 Rentenpunkt = 42,52 Euro
  • 0,5 x 42,52 x Anzahl der Kinder = monatliches Rentenplus
Monatliches Rentenplus
Jährliches Rentenplus/Nachzahlung 2027
1 Kind
21,26 Euro
255,12 Euro
2 Kinder
42,52 Euro
510,24 Euro
3 Kinder
63,78 Euro
765,36 Euro
4 Kinder
85,04 Euro
1020,48 Euro
5 Kinder
106,30 Euro
1275,60 Euro

 

Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Diese soll das Jahr 2027 betreffen und abhängig von der individuellen Rentenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen können. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand.

Nachzahlung ab 2028: Kein Antrag notwendig

Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Lücken oder unvollständigen Einträgen, die im Einzelfall noch geklärt werden müssen. Daher kann es sich lohnen, den Versicherungsverlauf zu prüfen und bei fehlenden Erziehungszeiten eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu veranlassen. 

Die Auszahlung der Nachzahlungen ist derzeit ab 2028 vorgesehen. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, die Kindererziehungszeiten aber bereits eingetragen hat, muss nicht zwingend nochmal aktiv werden. Die neue Berechnung sollte automatisch erfolgen. Wurden die Erziehungszeiten noch gar nicht erfasst, passiert das spätestens bei der Rentenantragsstellung.

Große Gruppe von Betroffenen im Rentensystem

Die geplante Reform betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden.

Besonders im Fokus steht dabei die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die lange Zeit im Rentensystem nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung wird als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit verstanden. Die Mütterrente wird deshalb aus Steuermitteln finanziert. "Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist", erklärt die DRV.

Gleichzeitig zeigt die Reform, wie stark politische Entscheidungen aus der Vergangenheit noch heute Auswirkungen auf die Einkommenssituation im Alter haben. Für viele Betroffene bedeutet die Neuregelung zumindest eine teilweise finanzielle Korrektur – allerdings mit deutlicher Verzögerung.

Vorschaubild: © Jens Kalaene (dpa-Zentralbild)