Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgab
Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen - mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? «Weil er endlich Klarheit haben wollte», sagte sein Anwalt. Es habe ihn «extrem belastet», weshalb er sich der Verantwortung stellen wollte.
«Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe»
Der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz sagte vor Gericht, er habe an zwei Tagen für mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Ihm gegenüber habe der Mann gesagt, dass er damals den Gedanken hatte, «dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde».
Dem Psychiater erzählte der Angeklagte demnach, dass er damals an der Festung die Handschellen dabeihatte, weil er bereits zuvor Vergewaltigungsfantasien gehabt hatte. Hatte der Mann gewusst, dass es sich bei einer Vergewaltigung um eine Straftat handelt? Dazu soll er in dem Gespräch gesagt haben: «Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe.»
«Nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte»
Der Gutachter berichtete, dass der Angeklagte ihm den sexuellen Missbrauch geschildert habe. Er erinnere sich demnach, dass Blut aus dem Unterleib der jungen Frau lief. An die Messerstiche könne sich der Angeklagte kaum erinnern.
Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damals 49-Jährige im Rhein versenkt. Er soll Buchholz zufolge auch gesagt haben: «Ich hätte nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte.» Nach eigener Aussage ist der 81-Jährige heute noch erschrocken darüber. Vor dem Gespräch mit dem Gutachter hatte der Mann in der U-Haft eine religiöse Beichte abgelegt. Dazu war ein Seelsorger in das Gefängnis gekommen.
Nach bisheriger Einschätzung des Gutachters war der Angeklagte bei klarem Verstand und zur Tatzeit voll schuldfähig.
Im Gefängnis sterben?
«Es wird eine Verurteilung wegen Mordes», sagte Verteidiger Klein nach der Verhandlung. Wie diese konkret aussehen wird, bleibe abzuwarten. Sollte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, «dann bleibt er eben im Gefängnis und wird da auch vermutlich auch sterben», so der Rechtsanwalt des 81-Jährigen.
Die Familie des Opfers war durch ihre Anwälte zum Prozessauftakt vertreten. Demnach erhoffe sich die Familie eine lückenlose Aufklärung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen.