Kindergelderhöhung: Keine Auswirkungen auf ALG II

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Foto: Angelika Warmuth/dpa
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Die Erhöhung des Kindergeldes hat für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld keine Auswirkungen, zumindest im Jahr 2015. Ab 2016 wird die weitere Erhöhung auf erhaltene Leistungen angerechnet.

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muss nach der aktuellen, rückwirkenden Erhöhung des Kindergelds um vier Euro nicht tätig werden. Sie bleibt ohne Auswirkung. Nach gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung. Das heißt: Pro Kind erhalten Bezieher von ALG II und Sozialgeld zusätzlich 48 Euro, die sie nicht wieder an anderer Stelle zurückzahlen müssen.

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Wenn ab 2016 allerdings das Kindergeld um weitere zwei Euro ansteigt, wird das Kindergeld in der tatsächlich gezahlten Höhe auf die Leistungen angerechnet und nicht an Bezieher von ALG II und Sozialgeld
weitergegeben.

Bezieher der oben genannten Leistungen erhalten nämlich zusätzlich zu diesen kein Kindergeld. Stattdessen wird die Familienleistung als Einkommen gezählt und mit den erhaltenen Zahlungen verrechnet.

Hier geht es zum Bericht: So viel Kindergeld gibt es mehr!