Ab April 2020: Höherer Mindestlohn im Baugewerbe
Ab dem 1. April steigen die Mindestlöhne für Beschäftigte im Baugewerbe. Die Erhöhung gilt unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn. Die neuen Löhne wurden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und in einem Tarifvertrag festgelegt.
Es wird zwischen "Mindestlohn 1", dem Mindestlohn für Hilfsarbeiten auf dem Bau, und "Mindestlohn 2", dem Mindestlohn für Facharbeiter aus den alten Bundesländern beziehungsweise Berlin, unterschieden.
- Hilfsarbeiten auf dem Bau ("Mindestlohn 1"): Von 12,20 Euro auf 12,55 Euro
- Facharbeiter aus den alten Bundesländern ("Mindestlohn 2"): Von 15,20 Euro auf 15,40 Euro
- Facharbeiter aus Berlin ("Mindestlohn 2"): Von 15,05 Euro auf 15,25 Euro
Neue Regelung für Bafög-Rückzahlungen
Ab kommendem April werden die monatlichen Bafög-Rückzahlungen erhöht. Die Rückzahlungsrate wird von 105 Euro auf 130 Euro steigen. Die maximale Rückzahlungssumme liegt in Zukunft bei 10.010 Euro statt wie bisher 10.000 Euro.
Wer einkommensbedingt niedrigere Rückzahlungsraten beantragt hat, ist nach 77 Monaten ebenfalls schuldenfrei, auch wenn weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.
Mindestlohnende in zwei Handwerkerbranchen
Im April 2020 stehen ebenfalls eine Änderung des Mindestlohns für Steinmetze und Bildhauer an. Der bundesweite Mindestlohn lag bisher bei 11,85 Euro. Diese bisherige Festlegung läuft nächsten Monat aus und wird ab dem 1. Mai auf 12,20 Euro erhöht.
Doch auch für Handwerker aus dem Bereich für Maler und Lackierer gibt es Neuerungen: Hier läuft ebenfalls der bisher festgesetzte Mindestlohn aus. Die neuen Löhne setzten sich wie folgt zusammen:
- Ungelernte Arbeitnehmer: Von 10,85 Euro auf 11,10 Euro
- Gesellen aus alten Bundesländern und Westberlin: Von 13,30 Euro auf 13,50 Euro
- Gesellen aus dem Berlin/Osten: Von 12,95 Euro auf 13,50 Euro
Die Änderungen treten allerdings erst ab dem 1. Mai 2020 in Kraft.