Blauzungen-Krankheit: Weitere Landkreise in Franken werden zur Sperrzone

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Diese Kuh aus Aachen ist an der Blauzungen-Krankheit erkrankt (Archivfoto vom 21.08.2006). Foto: Ralf Roeger dpa/lni
Diese Kuh aus Aachen ist an der Blauzungen-Krankheit erkrankt (Archivfoto vom 21.08.2006). Foto: Ralf Roeger dpa/lni

Die Blauzungen-Krankheit ist in Baden-Württemberg ausgebrochen. Zum Schutz vor der Ausbreitung werden immer mehr Sperrzonen eingerichtet, auch in Franken.

Update am 28.02.2019: Auch elf Kommunen im Kreis Forchheim werden zur Sperrzone

Wegen der Blauzungen-Krankheit sind jetzt auch elf Kommunen im Kreis Forchheim wegen zur Sperrzone erklärt worden.

Die Gemeinden Hallerndorf, Heroldsbach, Hausen, Forchheim, Poxdorf, Effeltrich, Langensendelbach, Hetzles, Neunkirchen am Brand, Dormitz und Kleinsendelbach wurden mit Wirkung vom 27. Februar zur Sperrzone wegen Blauzungen-Krankheit erklärt. Mehr dazu lesen Sie in einem ausführlicheren Artikel über die Sperrzonen im Kreis Forchheim.

Update am 26.02.2019: Sperrgebiet auf Teil Ober- und Unterfrankens ausgeweitet

Laut einer Mitteilung des Landratsamts Bamberg ist die Sperrzone ab dem 26. Februar auch auf Teile des Landkreises Bamberg ausgeweitet worden. Laut Landratsamt sind auch die angrenzenden Landkreise Haßberge, Schweinfurt, Neustadt a.d. Aisch, Erlangen-Höchstadt und Forchheim betroffen.

Das Sperrgebiet im Landkreis Bamberg umfasst folgende Gemeinden:

  • Burgebrach
  • Burgwindheim
  • Ebrach
  • Frensdorf
  • Lisberg
  • Pommersfelden
  • Priesendorf
  • Schlüsselfeld
  • Stegaurach
  • Walsdorf
sowie die gemeindefreien Gebiete:
  • Ebracher Forst
  • Koppenwinder Forst
  • Lindach
  • Steinachsrangen
  • Winkelhofer Forst

Ausbruch der Blauzungen-Krankheit - Sperrgebiet in Mittelfranken

Die Blauzungen-Krankheit-Serotyp 8 ist in einem Tierhaltungsbetrieb im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) ausgebrochen. Das stellte das dortige Landratsamt fest, berichtet die Stadt Nürnberg am Mittwoch. Danach wurde eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometern festgelegt. Die Stadt Nürnberg befindet sich in dieser Sperrzone.

Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 21. Februar 2019 das Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklärt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Ordnungsamts und im Amtsblatt bekanntgemacht.

Neben Nürnberg wurden auch den Landkreis Ansbach, die Stadt Ansbach sowie der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Sperrgebiet erklärt. Das geht aus Mitteilungen der Landratsämter der mittelfränkischen Kreise am Donnerstag hervor.

Die Erweiterung des Sperrgebietes wurde erforderlich, nachdem in einem Betrieb in Berglen, Landkreis Rems-Murr-Kreis, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Der Landkreis Ansbach sowie die Stadt Ansbach liegen vollständig innerhalb dieses Restriktionsgebietes.

Blauzungen-Krankheit gefährlich für Rinder, Schafe und Ziegen

Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich, teilt die Stadt Nürnberg mit. Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden. Die Blauzungen-Krankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Tiere durch Impfungen schützen.

Der Name der Krankheit entstammt dem häufig auftretenden Symptom, der bläulichen Färbung der Zunge bei Tiere, die sich infiziert haben. Konkret passiert folgendes im tierischen Körper: Die Schleimhäute der Tiere entzünden sich, es kommt zu Gefäßstauungen und es treten Schwellungen und Blutungen auf.

Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren. Sofern Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer noch nicht registriert sind, müssen diese sofort beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Tierhalter in der Stadt Nürnberg wurden bereits vor zwei Wochen angeschrieben mit der Empfehlung, ihre Tiere impfen zu lassen.