Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird zur Sperrzone: Kommt die Blauzungenkrankheit nach Franken?

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Tierhalter müssen fortan tierseuchenrechtliche Bestimmungen einhalten und ihren Tieren einer Impfung unterziehen. Symbolbild: ulleo/ Pixabay
Tierhalter müssen fortan tierseuchenrechtliche Bestimmungen einhalten und ihren Tieren einer Impfung unterziehen. Symbolbild: ulleo/ Pixabay

Die Blauzungenkrankheit hat sich jetzt auch über Baden-Württemberg ausgebreitet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern wurde eine Sperrgebiet mit einem Radius von 150 Kilometer festgelegt. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fällt in diesen Radius.

Wie Altmühlfranken berichtet, wird der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg zum Sperrgebiet ernannt. Besonders Tierhalter sind davon betroffen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Laut Pressemitteilung, konnte der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Berglen, Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, festgestellt werden. Um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden wurde eine Sperrgebiet mit einem Radius von 150 Kilometer festgelegt. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fällt in diesen Radius.

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Die Tiere sollen sich einer Schutzimpfung unterziehen

Mit Einrichtung des Sperrgebietes gelten für Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Damit soll die Tierseuche eingedämmt werden. Zum Beispiel dürfen Wiederkäuer sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen nur unter bestimmten Voraussetzungen in freie Gebiete verbracht werden. Wer im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder Rehe und Hirsche hält, hat dies, sofern die Tiere dort noch nicht registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere dem Veterinäramt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen zu melden.

Den Tierhaltern wird empfohlen, eine Schutzimpfung empfänglicher Tiere durchzuführen. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte der betroffenen Tiere können bedenkenlos verzehrt werden. Die Sperrmaßnahme im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen betreffen rund 800 Betriebe mit etwa 44.600 Rindern sowie 15.240 Schafen und Ziegen.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder, die anzeigepflichtig ist. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer (z. B. Rehe und Hirsche) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

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Im August 2006 wurde das Blauzungen-Virus-Serotyp 8 (BTV-8) erstmals in Deutschland festgestellt. Es breitete sich in den Jahren 2007 bis 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Von 2012 bis Dezember 2018 war Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche. Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von BTV-8 Infektionen in Baden Württemberg bestätigt. Westliche Teile des Landkreises Ansbach fallen bereits seit 2. Februar 2019 in die Restriktionszone.

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen vor. Die Übertragung erfolgt über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen. In diesen kann sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen.

Vor allem bei Schafen entwickeln sich schwere klinische Symptome Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der Blauzungeninfektion beim Rind.

Tierhalter können weitere Informationen über Sperrzonen und Informationen zur Blauzungenkrankheit auf der Internetseite des Bayrische Landratsamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden.