Die Sperrzone für Blauzungenkrankheit ist ab sofort auch in Teilen des Landkreises Forchheim gültig. Elf Kommunen sind betroffen.
Elf Kommunen sind im Kreis Forchheim wegen der Blauzungenkrankheit zur Sperrzone erklärt worden. Die Gemeinden Hallerndorf, Heroldsbach, Hausen, Forchheim, Poxdorf, Effeltrich, Langensendelbach, Hetzles, Neunkirchen am Brand, Dormitz und Kleinsendelbach wurden mit Wirkung vom 27. Februar zur Sperrzone wegen Blauzungenkrankheit erklärt. Grund für die Errichtung der Sperrzone ist die Feststellung der Seuche in einem Rinderbestand im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung. Sie wird durch Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Empfänglich sind alle Wiederkäuer, aber auch die Neuweltkamele wie Lamas und Alpakas.
Blauzungenkrankheit für Menschen ungefährlich
Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Vor allem bei Schafen richtet sie jedoch erheblichen Schaden an. Daher ist sie als Tierseuche auch beim Veterinäramt anzeigepflichtig.
Empfängliche Tiere dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen aus der Sperrzone gebracht werden. Der jeweils aktuelle Stand für ganz Bayern ist im Internet veröffentlicht.