Weil ein Erlanger AfD-Kandidat falsche Angaben gemacht hat, muss die Partei einen Stadtratssitz an die Grünen abgeben. Die Stadt prüft derweil rechtliche Konsequenzen.
Das vorläufige Ergebnis der Stadtratswahlen in Erlangen steht seit Dienstagmorgen (10. März 2026) fest. Diese Kommunalpolitiker ziehen in das Gremium ein. Dass die Hugenottenstadt ihre Ergebnisse erst vergleichsweise spät veröffentlichen konnte, sei auch einem unliebsamen Vorfall geschuldet, wie Wahlleiter Thomas Ternes am Nachmittag gegenüber inFranken.de erklärt.
"So einen Fall hatten wir bislang noch nie", berichtet er mit Blick auf die vergangenen Tage. Demnach hatte AfD-Kandidat Daniel Vobelt bereits im Vorfeld der Wahlen falsche Angaben zu seiner Wählbarkeit gemacht, was nun dazu geführt habe, dass seine Partei einen Sitz an die Grünen verlor.
Stadtratswahl in Erlangen: AfD-Kandidat juristisch "nicht wählbar" - Grüne erhalten zusätzlichen Sitz
Wie Thomas Ternes im Gespräch mit inFranken.de erläutert, müssen Bewerber, um überhaupt bei den Kommunalwahlen kandidieren zu können, eine schriftliche Erklärung einreichen, in der sie ihre juristische Wählbarkeit versichern. Auch AfD-Kandidat Daniel Vobelt habe diese im Oktober 2025 abgegeben. Da es laut Ternes zu diesem Zeitpunkt noch keinen anderslautenden Eintrag in den entsprechenden Registern gegeben habe, sei er zunächst als "wählbar" eingestuft worden. Erst wenige Tage vor der Wahl habe man schließlich von Vobelts juristischer "Nicht-Wählbarkeit" erfahren.
Demnach setzten die Justizbehörden die Stadt Erlangen am vergangenen Donnerstag (5. März 2026) darüber in Kenntnis, dass Vobelt aufgrund eines Straftatbestands gemäß Paragraf 45 des Strafgesetzbuchs die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden, und somit "nicht wählbar" ist. Weil die Briefwahl zu diesem Zeitpunkt aber bereits begonnen hatte und man nicht in laufende Wahlen eingreifen dürfe, habe sein Name am Sonntag trotzdem auf dem Wahlzettel gestanden. Die Folge: Die insgesamt 9900 Stimmen, die für Vobelt abgegeben worden waren, mussten im Nachgang für ungültig erklärt werden. Für die Wahlhelfer sei es dadurch zu einem enormen Mehraufwand gekommen.
"Auch wenn die Stimmen ungültig sind, müssen sie zunächst erfasst werden, ehe sie anschließend als ungültig erklärt und vom Gesamtergebnis der jeweiligen Partei abgezogen werden können", erklärt der Wahlleiter das Prozedere. Letzteres habe die verwendete Software allerdings erst ermöglicht, als alles ausgezählt war, was letzten Endes zur verzögerten Bekanntgabe der finalen Ergebnisse geführt habe. Da Vobelt seine Wählbarkeit bereits vor Zulassung des Wahlvorschlags verloren habe, wurden die Stimmen auch bei der Sitzverteilung als nicht gültig gewertet. Das habe die Verhältnisse in den Ergebnissen verschoben, sodass die AfD nun einen sichergeglaubten Sitz an die Grünen abgeben musste.
Stadt Erlangen erwägt Strafanzeige gegen AfD-Kandidaten
Gegen Daniel Vobelt erwäge die Stadt Erlangen indes eine Strafanzeige wegen "Fälschung der Wahlunterlagen". Entsprechende Dokumente werden laut Ternes aktuell zusammengestellt. Wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist, oder wer seine Eintragung in eine Liste durch falsche Angaben erwirkt, müsse dem Wahlleiter zufolge mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Bei der Wahl zum Oberbürgermeister kommt es in Erlangen derweil zu einer Stichwahl. Weitere Nachrichten aus Erlangen findet ihr in unserem Lokalressort.
Hoch gepokert und verloren.