Möchtest du einen Strom- oder Gasvertrag widerrufen, kannst du dies innerhalb von 14 Tagen tun. Wir verraten dir, wie du dabei vorgehst und was du beachten solltest.
- Das solltest du rund um das Widerrufsrecht wissen
- Wie soll der Widerruf eingereicht werden?
- Was darf der Anbieter von dir verlangen und wo kannst du Hilfe finden?
Hast du einen Vertrag online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen, hast du in der Regel in den darauffolgenden 14 Tagen das Recht, ihn zu widerrufen. Wann kann der Vertrag nicht rückgängig gemacht werden und was solltest du bei der Kündigung des Strom- oder Gasvertrags bedenken?
Wissenswertes rund um das Widerrufsrecht
Es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht, das in § 356 des BGB festgehalten ist. Dieses gilt laut der Verbraucherzentrale für dich als Verbraucher*in für folgende Strom- und Gasverträge:
- Verträge, die du im Fernabsatz abgeschlossen hast. Darunter fallen Verträge, die per Brief, SMS, E-Mail oder im Internet abgeschlossen wurden.
- Verträge, die du außerhalb geschlossener Geschäftsräume abgeschlossen hast. Diese Geschäfte werden auch als "Haustürgeschäft" bezeichnet und meinen, dass ein*e Vertreter*in eines Unternehmens dich zu Hause besucht hat.
- Verträge, die du an einem Werbestand in der Fußgängerzone abgeschlossen hast.
Als Verbraucher*in hast du nach Abschluss des Vertrags insgesamt 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen. Schließt du deinen Vertrag über das Internet ab, meint dies nicht den Moment, in dem du den "Jetzt kaufen"-Button drückst. In dem Moment gibst du nämlich nur ein Angebot ab, welches seitens des Anbieters noch angenommen werden muss. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt ab dem Moment, in dem du eine Auftragsbestätigung erhalten hast.
Hast du das Angebot per Telefon bekommen, gilt erst die anschließende erste Vertragserklärung als Angebot. In der Regel bekommst du diesen Vertrag per E-Mail zugesendet. Stimmst du dem Vertrag zu, teilst du dies dem Anbieter ebenfalls per SMS, E-Mail oder über andere digitale Wege mit. Mit Zustellung deiner Angebotsannahme wäre in dem Fall der Vertragsabschluss anzusetzen.
Form des Widerrufs und deine Rechte
Die Widerrufserklärung ist gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden. Du kannst theoretisch also sogar einfach telefonisch anrufen und sagen, dass du deinen Vertrag widerrufen möchtest. Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet es sich an, den Widerruf nachweislich abzuschicken. Dies gelingt dir beispielsweise per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. In der Regel gibt es vom Energielieferanten selbst ein zur Verfügung gestelltes Widerrufsformular. Alternativ stellt dir beispielsweise die Verbraucherzentrale eine Mustervorlage zur Verfügung.