Manch ein Weihnachtsgeschenk möchte man gerne umtauschen. Doch welche Rechte gelten für den Laden-Kauf und den Online-Kauf?
- Weihnachtsgeschenke umtauschen: Was ist möglich?
- Regelungen für Geschäfte
- Regelungen für Online-Bestellungen
- Kassenbon notwendig?
Das richtige Geschenk an Weihnachten zu finden, ist oft gar nicht so leicht. Trifft man nicht den Geschmack, hat der Beschenkte ein Problem – er muss sich um den Umtausch kümmern. Nicht immer geht das ohne Schwierigkeiten. Laut der Verbraucherzentrale (VZ) muss auch unterschieden werden, ob das Produkt im Laden oder online gekauft wurde.
Kauf im Internet und klare Rechte bei der Reklamation
Wie die VZ schreibt, ergibt sich für den Online-Kauf im Internet etwas leichtere Umtausch-Regelungen für Verbraucher. Dazu heißt es von der Experten: "Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden."
Wichtig ist dabei nur, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist. Ware kann dann auch zurückgeschickt werden, wenn das Produkt einfach nicht gefällt. Bei der Reklamation von defekten Artikeln ist die rechtliche Lage der Verbraucherzentrale zufolge insgesamt sehr eindeutig:
- Bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche bei Händlern geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt.
Rechte von Händlern bei Reklamation – Vorteile für Kunden
Bei einer Reklamation durch Kunden haben auch Händler einige Rechte. Sie können darauf bestehen, "Produkte mit Mängeln reparieren zu lassen oder gegen ein gleichwertiges mangelfreies Produkt zu tauschen". Erst wenn das nicht gelingt, können Verbraucher auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rückzahlung bestehen.
Kunden haben demnach einen weiteren, entscheidenden Vorteil bei einer Reklamation. Kommt es wegen des Mangels zum Streit, müssen Händler "innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf beweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging".