Weihnachtsgeschenke umtauschen: So klappt's in Geschäften und Online-Shops

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Manch ein Weihnachtsgeschenk möchte man gerne umtauschen. Doch welche Rechte gelten für den Laden-Kauf und den Online-Kauf?

  • Weihnachtsgeschenke umtauschen: Was ist möglich?
  • Regelungen für Geschäfte
  • Regelungen für Online-Bestellungen
  • Kassenbon notwendig?

Das richtige Geschenk an Weihnachten zu finden, ist oft gar nicht so leicht. Trifft man nicht den Geschmack, hat der Beschenkte ein Problem – er muss sich um den Umtausch kümmern. Nicht immer geht das ohne Schwierigkeiten. Laut der Verbraucherzentrale (VZ) muss auch unterschieden werden, ob das Produkt im Laden oder online gekauft wurde. 

Kauf im Internet und klare Rechte bei der Reklamation 

Wie die VZ schreibt, ergibt sich für den Online-Kauf im Internet etwas leichtere Umtausch-Regelungen für Verbraucher. Dazu heißt es von der Experten: "Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden."

Wichtig ist dabei nur, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist. Ware kann dann auch zurückgeschickt werden, wenn das Produkt einfach nicht gefällt. Bei der Reklamation von defekten Artikeln ist die rechtliche Lage der Verbraucherzentrale zufolge insgesamt sehr eindeutig:

  •  Bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche bei Händlern geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt.

Rechte von Händlern bei Reklamation – Vorteile für Kunden

Bei einer Reklamation durch Kunden haben auch Händler einige Rechte. Sie können darauf bestehen, "Produkte mit Mängeln reparieren zu lassen oder gegen ein gleichwertiges mangelfreies Produkt zu tauschen". Erst wenn das nicht gelingt, können Verbraucher auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rückzahlung bestehen.

Kunden haben demnach einen weiteren, entscheidenden Vorteil bei einer Reklamation. Kommt es wegen des Mangels zum Streit, müssen Händler "innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf beweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging".

Wichtig aus Sicht der Verbraucher: "Das gilt auch bei latenten, also nicht sofort sichtbaren Mängeln. Händler müssen beweisen, dass der Defekt an der Ware verursacht wurde, nachdem sie verkauft wurde – etwa durch falsche Bedienung". Gelingt zum Beispiel der Aufbau eines Möbelstücks durch schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitung nicht, dann lässt sich das Produkt ebenfalls zurückgeben. 

Weihnachtsgeschenke: Weitere Rechte und Möglichkeiten für den Umtausch

  • Was kann auf keinen Fall umgetauscht werden?
    Vom Umtausch ausgeschlossen sind in aller Regel verderbliche Waren. Darauf weist Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE) hin. Aus hygienischen Gründen ist auch eine Rückgabe von Dessous, Bademoden, Erotik-Artikeln oder Zahnbürsten nicht möglich. "Gleiches gilt für speziell angefertigte Waren, etwa ein Fußball-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite", erläutert Eva Rohde vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh).
  • Darf ich die Ware benutzen, bevor ich sie umtausche?
    Das ist nicht unbedingt ratsam. Denn die Umtauschware muss in jedem Fall in einwandfreiem Zustand sein, sodass der Händler sie wieder verkaufen kann. Ist ein Produkt wie eine DVD oder CD versiegelt, dann darf das Siegel nicht durchbrochen sein. "Ist dies doch der Fall, dann ist ein Umtausch zumeist nicht möglich", erklärt Hertel.
  • Kann ich beim Umtausch Bargeld verlangen?
    Nein, die Modalitäten legen nicht die Kunden fest. "Das ist die Entscheidung des Einzelhändlers", erklärt Hertel. Normalerweise gibt es Ware gegen Ware. In einigen Geschäften bekommen die Kunden auch ihr Geld zurück, in anderen wird ihnen ein Gutschein ausgestellt. Generell gilt auch hier: Schon beim Kauf fragen, was es im Fall eines Umtauschs gibt. Macht der Kunde eines Online-Shops von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, bekommt er das zurück, was er gegeben hat: "Hat er mit einem Gutschein bezahlt, dann kriegt er einen Gutschein zurück, hat er Geld überwiesen, dann wird das Geld zurücküberwiesen", so Rohde.
  • Ist beim Umtausch im Geschäft der Kassenbon zwingend?
    Auch das entscheidet letztendlich der Händler. Im Idealfall sollte der Kunde den Kassenbon vorlegen können, um so zu beweisen, dass er das Produkt auch tatsächlich in dem Laden erworben hat. Wer als Kunde per Karte gezahlt hat, kann dem Händler einen Kontoauszug präsentieren, aus dem hervorgeht, dass der Preis abgebucht und auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wurde.
  • An wen muss ich mich wenden, wenn das Produkt fehlerhaft ist?
    Erster Ansprechpartner ist der Händler. Einige von ihnen verweisen den Käufer an den Hersteller. "Darauf muss sich der Kunde aber nicht einlassen", betont Tryba. Bei einer mangelhaften Ware kann der Kunde nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss dem Händler erst die Gelegenheit zum Nachbessern geben. Erst wenn der Versuch zweimal scheitert, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder sein Geld zurückverlangen.
  • Können dem Kunden irgendwelche Kosten auferlegt werden?
    Nein. Wenn ein Händler ein fehlerhaftes Produkt nachbessern muss, dann kann er etwa fürs Einschicken an den Hersteller vom Kunden kein Geld verlangen. "Ein Käufer, der ein online erworbenes Teil mit Macken wieder zurückschicken muss, kann in jedem Fall Portokosten geltend machen", erklärt Rohde.
  • Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
    Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, die Garantie geben viele Hersteller und Händler auf freiwilliger Basis ab. Die in der Garantie getroffenen Regelungen dürfen gesetzliche Vorgaben nicht mindern. Manche Garantien können für den Verbraucher von Vorteil sein – etwa wenn ein Hersteller für drei Jahre ohne Einschränkung für die einwandfreie Qualität des Produkts geradesteht.
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