Regel kennt kaum einer: In diesem Fall lehnen Supermärkte deine Zahlung ab

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Regel kennt niemand: In diesem Fall lehnen Supermärkte deine Zahlung ab
Regel kennt niemand: In diesem Fall lehnen Supermärkte deine Zahlung ab
KI-generiertes Symbolbild/Gemini 2.5 Pro (Symbolbild)

Kann man im Supermarkt eigentlich mit beliebig viel Münzen bezahlen? Kaum zu glauben: Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Mit Bargeld ist man immer auf der sicheren Seite, dürften sich viele denken. Doch in einem Fall können Edeka, Rewe, Aldi und Co. deine Zahlung ablehnen. Konkret geht es darum, wenn etwas zu viel Bargeld im Spiel ist.

Tatsächlich ist kein Einzelhändler verpflichtet, größere Mengen an Münzen anzunehmen. Dies ist sogar gesetzlich geregelt, und zwar in § 3, Absatz 1 Satz 1 und 2 des Münzgesetzes (MünzG). "Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen", heißt es dort. Das gelte auch, wenn der zu zahlende Betrag einen Wert von 200 Euro unterschreitet. 

Vorsicht bei der Zahlung mit Kleingeld - bei dieser Menge sagen Einzelhändler "Nein!"

Wer im Supermarkt seine Rechnung von 100 Euro mit 50 2-Euro-Münzen begleichen will, könnte also enttäuscht werden. Zwar können Supermärkte und Discounter größere Kleingeldmengen aus Kulanz annehmen - eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Übrigens steht derzeit überhaupt nicht zur Debatte, dass Bargeld insgesamt abgeschafft werden könnte.

Im Münzgesetz ist auch eine Besonderheit zu sogenannten Gedenkmünzen geregelt. Gemeint sind damit unter anderem Sonderprägungen, beispielsweise in Gold im Wert von 100 Euro. Laut dem Gesetz sei "niemand verpflichtet [...], deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen." Dabei stellt sich übrigens die Frage: Darf ich daheim unbegrenzt Bargeld lagern?

Was Scheine betrifft, gibt es in Deutschland laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bisher keine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Dennoch sollte man aufgrund der gültigen EU-Geldwäsche-Regeln bei sehr hohen Beträgen vorsichtig sein: "Danach wird bei einem Güterhändler eine Pflicht zum Risikomanagement ausgelöst, wenn Bargeldzahlungen ab einer bestimmten Höchstgrenze getätigt werden", heißt es vom Wissenschaftlichen Dienst. Mindestgrenze sind dabei laut der IHK 10.000 Euro.