E-Bike: Akku beginnt zu brennen – wann muss die Versicherung zahlen?

Akkubrände sind spektakulär. Sind die Schäden durch die Versicherung gedeckt? Nicht immer, wie ein Rechtsstreit nach einem E-Bike-Akku-Brand zeigt. Eine gesetzliche Wartungspflicht gibt es nicht.

Wer mit einem E-Bike einen leich­ten Sturz hin­legt, muss nicht damit rech­nen, dass da­durch der Akku be­schä­digt ist. Erst recht nicht damit, dass er in Flam­men auf­ge­ht. Wiederaufladbare Batterien (Lithium-Ionen-Akkus) sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber sind sie deshalb auch brandgefährlich, wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) meint? Mit dem Umgang mit Akkus und den besonderen Sorgfaltspflichten bei deren Verwendung, hat sich das Oberlandesgericht (OLG) in Ol­den­burg beschäftigt und kam zu einer praxisnahen Beurteilung

Warum will die Versicherung nicht zahlen?

Beim OLG ging es um einen Brand, der auf einen Car­port über­griff. Für den Schaden wollte die Versicherung nicht aufkommen. Der Brand entstand durch einen defekten Akku an einem E-Bike. Die Versicherung warf der E-Bike-Nutzerin vor, nach einem leichten Sturz den Akku nicht auf eine mögliche Beschädigung kontrolliert zu haben. 

Einige Wochen zuvor war der Sohn der E-Bike-Besitzerin mit dem Fahrrad bei Glatteis gestürzt und gegen einen Bordstein gestoßen. Das Rad blieb dabei äußerlich unbeschädigt und wurde weiterhin genutzt. Eine Beschädigung des Lithium-Ionen-Akkus war nicht erkennbar.

Dennoch stellte die Gebäudeversicherung sich auf den Standpunkt, der Unfall hätte Anlass für eine Überprüfung des Akkus durch eine Fachwerkstatt sein müssen. Schließlich seien die Brandgefahren, die von Akkus ausgehen könnten, durch die Berichterstattung in den Medien einer breiteren Bevölkerung bekannt.

Wie urteilte das Oberlandesgericht?

Das Gericht folgte den Argumenten der Gebäudeversicherung nicht und verurteilte sie, für den Schaden in Höhe von 54.100 Euro aufzukommen (Hinweisbeschluss vom 12.3.2026, Az.: 9 U 8/26). Es hielt den Brand für unvor­her­seh­bar. Das Gericht äußerte sich auch grundsätzlich zu der Frage, inwiefern Brandgefahren durch Akkus besondere Vorsichtsmaßnahmen durch den Nutzer erforderlich machen.

Zwar sei derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, auch verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu vermeiden. Allerdings seien dies nur Maßnahmen, die ein umsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend halten durfte. Vorsichtiges Handeln sei dabei zwar zu erwarten, allerdings nur in vernünftigen Grenzen, betonten die Richter. 

In der Öffentlichkeit werde immer mal wieder über Brände durch Lithium-Ionen-Akkus berichtet. Andererseits fänden diese Akkus eben auch in großer Zahl Verwendung in zahlreichen Alltagsgegenständen, etwa Smartphones, Tablets oder in Rauchmeldern. Hierfür seien sie ohne Einschränkungen zugelassen. 

Gibt es eine gesetzliche Wartungspflicht für Akkus?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Wartungsverpflichtung bestehe nicht. Auch die Sicherheitshinweise des Herstellers enthielten weder eine Aufforderung, noch eine Empfehlung zur regelmäßigen, fachmännischen Kontrolle von Akkus.

Dies gelte auch für E-Bikes, die durch ihren Gebrauch im Straßenverkehr regelmäßig Erschütterungen und damit dauerhaft gewissen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Deshalb, so das OLG, dürften Verbraucher darauf vertrauen, dass sie Akkus auch nach einem Sturz weiter gefahrlos nutzen können.

Der GDV weist darauf hin, wie ein Brand bei Lithium-Ionen-Akkus entstehen kann. Bei Defekten oder einer unsachgemäßen Nutzung bzw. Lagerung können die wiederaufladbaren Batterien ihre gespeicherte Energie schlagartig und unkontrolliert abgeben. Dadurch können Brände entstehen. Zudem setzt das giftige und brennbare Gase frei, sodass es zu einer Verpuffung kommen kann. 

Welche Gründe gibt es für Akku-Brände?

Der GDV sieht eine häufige Ursache von Akku-Bränden in der Nutzung von falschen Ladegeräten. So sind Ladegeräte (Schnellader) mit einer höheren Leistung nicht für Kabel und Geräte geeignet, die nicht auf eine höhere Stromaufnahme ausgerichtet sind, schreibt der Gesamtverband in seinem Ratgeber zu den Akkubränden.

Wird das Gerät beim Laden zu heiß, oder wird die Batterie nicht mehr aufgeladen, ist das ein Zeichen für einen Defekt und der Akku muss getauscht werden. Gleiches gilt, wenn sich das Akku-Gehäuse verformt, da dies auf eine Gasentwicklung im Inneren hindeutet. Hält etwa das Handy nach einem harten Schlag nicht mehr so lange durch wie vorher, könnte ein interner Kurzschluss vorliegen. Der Akku sollte daher sofort getauscht werden, bevor er in Flammen aufgeht. Insgesamt sind es vier Gründe, die laut GDV ursächlich für Akku-Brände sind:

  • Hitze und Kälte: Extreme Temperaturen schädigen die chemische Struktur
  • Defekte Akkus: Mechanische Schäden (Stürze) führen zu internen Kurzschlüssen
  • Tiefenentladung: Zu langes Lagern im leeren Zustand macht den Akku instabil
  • falsches Laden: Nutzung von minderwertigen oder zu starken Ladegeräten.
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