Nervige Pflicht für Arbeitnehmer entfällt: Das musst du zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar wissen
Autor: Alessa Waltz
Deutschland, Mittwoch, 30. November 2022
Kein "gelber Schein" mehr nötig: Ab Januar 2023 gilt die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - für Arbeitnehmer bedeutet das viele Vorteile.
- Ab 01. Januar 2023 verpflichtend: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den "gelben Schein" ab
- Änderungen betreffen in erster Linie Arztpraxen und Krankenkassen
- Nervige Pflicht für Arbeitnehmer entfällt
- Vorteile: Sicherung von Krankengeld und Zeitersparnis
- Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?
Wer krankheitsbedingt auf der Arbeit ausfällt, musste bisher eine nervige Pflicht erfüllen - nämlich sowohl seinen Arbeitgeber als auch die Krankenkasse zu informieren. Ab Januar 2023 ändert sich diesbezüglich aber einiges - denn dann gilt die Pflicht zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese löst den herkömmlichen "gelben Schein" ab und bringt den Arbeitnehmern Vorteile: neben der Zeitersparnis unter anderem das Vermeiden von Krankengeld-Ausfällen. Wir stellen dir die eAU und ihre Vorzüge vor.
Pflicht ab Januar 2023: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt den "gelben Schein" - wen betrifft das?
Die Umstellung des "gelben Scheins" auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) betrifft in erster Linie Arztpraxen und Krankenkassen. Diese sind laut der Techniker Krankenkasse ab 01. Januar 2023 verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch zu übermitteln und den Arbeitgebern bereitzustellen.
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Das bedeutet für alle Arbeitnehmer, dass keine AU mehr in Papierform beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Dennoch soll weiterhin eine ärztliche Bescheinigung auf Papier erhalten bleiben, damit die Arbeitsunfähigkeit in dieser Form auch vor Gesetz bewiesen werden kann.
Wichtige Änderung bei der Krankmeldung: Das musst du wissen
Was bisher als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekannt war, wird nun um die Bezeichnung "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (eAU) erweitert - das bedeutet, dass die Krankschreibung nicht mehr in Papierform vorliegt, sondern in elektronischer Form übermittelt werden kann. Diese Regelung wird in der Pilotphase bereits seit 1. Oktober 2021 getestet, darauf weist die AOK hin. Ursprünglich sollte die Pilotphase bis zum 30. Juni 2022 laufen - aufgrund fehlender technischer Ausstattung der Arztpraxen wurde sie allerdings bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Doch was bedeutet das konkret für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Wenn du krank wirst, kannst du dich von einem Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Öko-Test weist darauf hin, dass du diese Krankschreibung spätestens ab dem dritten Tag benötigst. Bisher hast du dann drei Exemplare deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform von deinem Arzt oder deiner Ärztin ausgehändigt bekommen, von denen du dann zwei sowohl bei deinem Arbeitgeber als auch bei deiner Krankenkasse einreichen musstest. Ein Exemplar ist für deine Unterlagen.