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Alkohol im Essen - Lebensmitteln, die nichts für Kinder sind


Autor: Andrea Blatzky

Deutschland, Dienstag, 15. August 2023

Besonders bei einigen Fertigprodukten müssen Eltern ganz genau hinschauen.
Auch in einigen Kuchen kann Alkohol mit drin sein - Eltern sollten lieber immer nachfragen.


Konsumentinnen und Konsumenten greifen im Supermarkt gerne zu praktischen Convenience-Produkten, um sich den Alltag zu erleichtern. Denn diese können ohne Aufwand innerhalb kurzer Zeit aufgebacken oder heißgemacht werden. Doch beim Durchlesen der Zutatenliste kommt häufig das große Erstaunen, denn die meisten Fertigprodukte enthalten Alkohol. Was hat es mit der Zugabe von Hochprozentigem auf sich? Mit dieser Thematik hat sich die Verbraucherzentrale beschäftigt. 

In welchen Produkten ist Alkohol drin?

Hauptsächlich findest du versteckten Alkohol in abgepackten Aufbackbrötchen und verzehrfertigem Kuchen. Zum einen, weil Alkohol oft zur traditionellen Rezeptur gehört, wie beispielsweise bei der Schwarzwälder Kirschtorte oder beim berühmten Malaga-Eis mit Rumrosinen. Zudem gibt es weitere Rezepte, in denen Alkohol den Geschmack der Speisen verbessern soll. Zu den bekanntesten Kreationen zählt die klassische Rotweinsauce. Andererseits wird Alkohol von den Herstellern verwendet, um das Erzeugnis länger haltbar zu machen. Denn Alkohol ist bekannt für seine konservierende Wirkung. Ferner ist Ethanol ein ideales Trennmittel, damit bleiben die Lebensmittel frisch und verklumpen nicht. Häufig werden die Speisen mit der Zutat besprüht.

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Zudem kann in folgenden Produkten Alkohol enthalten sein:

  • Rohteige
  • Fertiggerichte
  • Marmeladen und Konfitüren
  • Süßspeisen aus Früchten und Kompott
  • Süßigkeiten
  • Fertigsuppen und -soßen

Überraschenderweise kann auch in Malzgetränken, die vor allem Kinder mögen und die unter dem Namen Malztrunk bekannt sind, bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten sein. Dennoch gelten die Getränke als alkoholfrei. Dasselbe gilt auch für alkoholfreies Bier, denn auch darin sind geringe Spuren von Alkohol zu finden, die nicht auf dem Etikett angegeben werden müssen. Es ist also nicht ratsam, Kindern alkoholfreies Bier anzubieten – auch nicht in Ausnahmefällen oder wenn tatsächlich kein Alkohol darin enthalten ist. Abweichend davon kann das beliebte Malzbier sogar bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Sogar in Kefir sowie in Kombucha ist Alkohol enthalten. Bei diesen Produkten basiert der Gehalt auf der Herstellungsart, da der Alkohol während der für die Getränke üblichen Gärung entsteht.

Welche Auswirkungen hat Alkohol auf die Verbraucher*innen?

Oftmals riechst du schon beim Öffnen der Verpackung den Alkohol. Sicherheitshalber kannst du bereits im Supermarkt auf die Zutatenliste schauen und auf die Begriffe Ethylalkohol, Alkohol, Weinbrand oder Rum achten. Zudem verstecken sich hinter der Kennzeichnung E 334 Weinsäure und unter dem Code E 1519 Benzylalkohol oder Phenylmethanol. In der Regel ist der zugesetzte Alkohol unproblematisch, weil es sich hierbei nur um geringe Mengen handelt. Allerdings sollten einige Personengruppen vorsichtig sein oder ganz auf den Genuss derartiger Erzeugnisse verzichten. Kinder sollten bestenfalls so wenig wie möglich mit Alkohol versetzte Lebensmittel zu sich nehmen. Denn durch einen regelmäßigen Verzehr können sich die Kleinen frühzeitig an den Geschmack gewöhnen und bereits Heranwachsende können von einer Alkoholsucht bedroht sein. 

Deshalb sollten die Eltern möglichst sorgfältig die Angaben auf  der Verpackung beachten. Entdeckst du Alkohol auf der Zutatenliste, solltest du lieber zu einer Alternative greifen. Am besten ist sowieso die selbst gemachte Variante, die meistens besser schmeckt und ausgewogen ist. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl raffinierter Rezepte, die schnell im Alltag nachgekocht werden können. Zudem kannst du die Menge der jeweiligen Zutaten, insbesondere den Zucker-, Salz- und Fettgehalt, selbst bestimmen. Auch bei selbst gekochten Speisen solltest du auf die Zugabe von Wein oder Spirituosen verzichten. Zwar verdunstet ein Großteil des Alkohols, je nach Zubereitungsart allerdings nicht komplett. Beispielsweise, wenn das Gericht in einem geschlossenen Bräter geschmort wird. Alternativ kannst du die Speisen mit Apfelsaft und Gemüsebrühe verfeinern. Gewürze und Kräuter verbessern ebenfalls den Geschmack der Gerichte. Hier darfst du gerne nach Lust und Laune experimentieren.

Werdende Mütter sollten komplett auf abgepackte Süßigkeiten, Backwaren oder sonstige Produkte verzichten, die mit Alkohol behandelt wurden. Bekanntlich ist Alkohol während der Schwangerschaft tabu, weil das Ungeborene geschädigt werden kann. Stillende sollten ihr Baby ebenfalls davor schützen, Alkohol über die Muttermilch zu erhalten. Auch bei trockenen Alkoholikern kann der Verzehr von Lebensmitteln, in denen Spuren von Alkohol enthalten sind, schlimmstenfalls zu einem Rückfall führen. Persönliche Umstände können ebenfalls einen Verzicht auf Alkohol rechtfertigen. Dazu zählen beispielsweise religiöse Gründe oder die Einnahme von Medikamenten.

Wie erkennst du alkoholhaltige Lebensmittel?

In der Regel kannst du den Informationen auf der Zutatenliste von Fertiggerichten und sonstigen Lebensmitteln vertrauen. Allerdings sind die Auflistungen oftmals etwas unübersichtlich. Zwar müssen die Produzenten die Rohstoffe in der Reihenfolge ihrer enthaltenen Menge angeben, doch wenn ein Lebensmittel aus vielerlei Zutaten besteht, kannst du oftmals nicht auf den ersten Blick erkennen, ob Alkohol darin enthalten ist

Viele Hersteller sichern sich zusätzlich ab und versehen das Label mit einem Hinweis "enthält Alkohol". Dies erleichtert den Konsument*innen den Einkauf, weil sie auf den ersten Blick erkennen, ob sie eventuell zu einem Alternativprodukt greifen sollten. Kaufst du unverpackte Waren beim Bäcker oder in einem Café, liegt vor Ort manchmal keine Zutatenliste griffbereit aus. Um sicherzugehen, dass bei der Herstellung auf die Zugabe von Alkohol verzichtet wurde, kannst du vorsichtshalber beim Personal nachfragen.

Doch Vorsicht: Nicht immer muss Alkohol deklariert werden. Beispielsweise, wenn die Verpackung ein gewisses Maß unterschreitet. Hier liegt die Obergrenze bei 10 cm². Dann ist der Hersteller nicht verpflichtet, Alkohol zu deklarieren. Dies kann bei Schokofiguren oder Portionsbeuteln der Fall sein. Werden nur einzelne Zutaten alkoholisch behandelt, muss dies ebenfalls nicht angegeben werden. Denkbar ist dies bei verarbeiteten Fruchtauszügen. Außerdem entfällt die Pflicht, wenn Alkohol zur Aromatisierung beigemengt wurde. 

Fazit

In zahlreichen Produkten, die du täglich verzehrst, ist Alkohol enthalten. Deshalb lohnt sich auf alle Fälle ein Blick auf die Zutatenliste. Schließlich gilt auch hier das Motto: Weniger ist mehr. Zwar sind die zugesetzten Mengen in der Regel sehr gering, jedoch summiert sich der Konsum mit jedem Verzehr. Leben Kinder in deinem Haushalt, solltest du umso wachsamer sein. Am sichersten ist nach wie vor das Zubereiten in der eigenen Küche, um dich und deine Kinder vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen