Welche zwei Wörter du an der Supermarkt-Kasse lieber nicht sagen solltest

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Wenn es an der Supermarkt-Kasse schnell gehen muss, kommt es oft vor, dass das Restgeld den Mitarbeitern als Trinkgeld angeboten wird. Dies kann Kassierenden jedoch große Schwierigkeiten bereiten.

Man kennt das ja: Geplant ist ein kurzer, schneller Einkauf im Supermarkt - doch dieser endet mit einer langen Schlange vor der Kasse.

Gerade am Wochenende oder zur "Rush-Hour" dauern Einkäufe nicht selten viel länger als geplant. Bezahlt man dann auch noch mit Bargeld, müssen Scheine und Münzen erst einmal gezählt werden, was noch mehr Zeit in Anspruch nimmt. Immer häufiger hört man die Kunden deshalb an der Supermarkt-Kasse einfach "Stimmt so" sagen.

Trinkgeld im Supermarkt - darum kannst du es dir sparen

Den Einkäufern geht es dabei häufig eher darum, Zeit zu sparen, als den Kassierenden einen kleinen Obolus zu geben. Doch das womöglich gut gemeinte Trinkgeld, das im Restaurant, bei Lieferdiensten oder an der Bar so üblich ist, funktioniert im Supermarkt eher weniger.

Grundsätzlich ist es Mitarbeitern in den meisten Handelsketten streng verboten, Geld über der Summe des Einkaufswerts hinaus anzunehmen. Denn dieses Geld kommt beim Mitarbeiter gar nicht erst an. Diese müssen sich nämlich an interne Vorschriften halten, die besagen, dass jegliche Abweichungen vom Kassenstand dokumentiert werden müssen.

Ist zu viel Geld in der Kasse vorhanden, muss dieses also erfasst und an den Arbeitgeber als "sonstiger Ertrag" weitergeleitet werden. Rechtlich dürfen Mitarbeiter zudem kein eigenes Geld mit sich tragen oder bei der Kasse liegen haben. 

Warum ein "Stimmt so" Mitarbeitende in Schwierigkeiten bringen kann

Laut Verbraucherzentrale müsse jede Kasse eines Supermarktes am Ende des Tages exakt stimmen. Ist in einer Kasse beispielsweise zu wenig Geld vorhanden, können Mitarbeiter ganz schön in Schwierigkeiten geraten. Denn in einigen Verträgen sind sogenannte Mankovereinbarungen notiert. Dadurch sind Kassiererinnen und Kassierer dazu verpflichtet, Differenzen in der Kasse - wenn es blöd läuft -  selbst auszugleichen.

Behält ein Mitarbeiter das Trinkgeld, kann diesem ein Verstoß gegen die Richtlinie, falsches Führen der Kasse oder sogar Bestechlichkeit vorgeworfen werden. Die Verbraucherzentrale rät deshalb Kunden, das Rückgeld an der Kasse an sich zu nehmen, um Schwierigkeiten für Kassierende zu vermeiden.

Auch kleine Geschenke in jeglicher Form können beim Arbeitgeber als Bestechung oder Verstoß angesehen werden. Im schlimmsten Fall müssen Mitarbeiter hier sogar mit einer Kündigung rechnen. Aus diesem Grund wäre es ratsam, als Kunde lieber einige Minuten länger an der Kasse stehenzubleiben, um Kassierende nicht ungewollt in Schwierigkeiten zu bringen.

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