Wegen der starken Unwetter und zahllosen Überschwemmungen ist der Beratungsbedarf hoch. Jetzt zeigt sich, wie wichtig eine Versicherung ist. Doch welche Versicherung zahlt nun im Falle einer Überschwemmung und welche nicht?
Überflutete Straßen und Keller, weit über hundert Tote nach den sintflutartigen Regelfällen der vergangenen Tage. Die Extremwetterbedingungen nehmen in Deutschland aufgrund des Klimawandels immer mehr zu. So mussten deutsche Versicherungen bereits im Jahr 2019 laut dem GDV-Naturgefahrenreport rund drei Milliarden Euro an versicherte auszahlen. Laut dem Report sind vor allem Bayern und Nordrhein-Westfalen besonders häufig von Extremwetterbedingungen betroffen. Verständlich, dass gerade bei häufigen Unwettern das Bedürfnis nach Sicherheit steigt. Doch: Kann man Schäden durch Unwetter adäquat versichern?
Ja, kann man, sagt Rita Reichard, Versicherungsreferentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Morgenmagazin. Eine zentrale Rolle spiele hierbei die sogenannte Elementarschadenversicherung. Elementarschäden bezeichnen Schäden, die durch die Natur verursacht werden können. Die Verbraucherzentrale subsumiert darunter unter anderem Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Sturm ab Windstärke acht, Hagel, Schneedruck, Erdsenkung und Vulkanausbrüche.
Wer zahlt Schäden bei Hochwasser und Überschwemmung?
Abhängig von der Art des Schadens greifen unterschiedliche Versicherungen. Während gerade Hagel-, Sturm und Blitzeinschlag-Schäden durch die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind, greift bei anderen Schäden nur eine spezielle Versicherung. Bei Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck oder auch Erdbeben sei laut den Experten der Verbraucherzentrale die Elementarschadenversicherung erforderlich.
Reichard führt aus, dass eine Elementarschadenversicherung entweder als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung, oder auch als Zusatz zur Hausratversicherung buchbar sei. Als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung decke sie sämtliche Schäden am Wohngebäude oder Haus, verursacht von der Natur, ab. Als Zusatz zur Hausratversicherung sei es möglich den gesamten Hausrat gegen solche Schäden zu versichern. Also beispielsweise gegen Überschwemmungen und Starkregen. Mit einer Elementarschadenversicherung bezahlt der Versicherer den gesamten (Neu)-Wert zerstörter Sachen, damit die Gegenstände gleichwertig ersetzt werden können.
Wohnt man zur Miete, braucht es keine Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzschutz vor Elementarschäden. „Darum muss sich Vermieter kümmern. Selbst wenn er keine Versicherung hat: Er muss die Sachen zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellen. Notfalls muss er mit eigenem Geld für Schäden aufkommen, damit der Mieter in einer trockenen Wohnung leben kann“, erklärte Reichard. Möchte man als Hausbesitzer jedoch seine Wohnfläche und seinen Hausrat gleichermaßen vor Überschwemmungen und weiteren Extremwetterereignissen schützen, komme man laut der Expertin nicht umhin, zwei unterschiedliche Elementarschadenversicherungen abzuschließen. Einmal als Zusatz zur Hausrat- und einmal zur Wohngebäudeversicherung.
Elementarversicherung, Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung
Allerdings entscheidet letztendlich der Versicherer, ob ein Antrag auf Elementarschadenversicherung angenommen wird. Diese Entscheidung werde anhand statistischer Daten der vergangenen Jahre und Jahrzehnte gefällt. Der Versicherer beurteile den Nutzen der Versicherung dann nach Gefährdungsklassen. Hierbei arbeiten die Versicherer mit einem sogenannten „Zonierungssystem“. Damit können Risikoregionen für Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau bestimmt werden.
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Grundsätzlich wird zwischen vier Klassen unterschieden: