Digitales Ablesen soll helfen Energie zu sparen: So gehts

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Die Heizkörper können bleiben, aber die Messstellen sind bald digital.
Die Heizkörper können bleiben, aber die Messstellen sind bald digital.
CC0 / Pixabay / geralt

Digitalisierung, wohin man blickt. Jetzt auch bei den Heizkörpern: Fernablesbare Geräte ersetzen die altvertrauten Messstellen an den Heizkörpern.

  • Heizkostenverordnung seit Januar in Kraft
  • Sinn der Austauschaktion
  • Mehrkosten sind unvermeidlich
  • Mit diesen Kosten müssen Mieter*innen und Eigentümer rechnen

Postkarten mit Terminen von Heizungs-Ablesediensten findest du bald nicht mehr in deinem Briefkasten. Auch das stundenlange Warten auf die Ablesung entfällt. Das ist die gute Nachricht. Die Neufassung der Heizungskostenverordnung macht es möglich: Zählerstände bei Heizungen sind zukünftig digital und aus der Ferne ablesbar. Das ist gut so, aber: Wer trägt die Kosten für die Umstellung?

Heizkostenverordnung seit Januar in Kraft

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) ist mit dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Aber keine Panik - Vermieter*innen haben noch bis 2026 Zeit, die Heizungen in den Wohnungen mit neuen digitalen Verbrauchszählern zu bestücken. Die Kosten liegen pro Stück zwischen 24 Euro und 40 Euro. 

Die aktuelle Lage zeigt, dass die Unternehmen auf die Umstellung vorbereitet sind und längst mit digitalen Geräten arbeiten. Der Immobiliendienstleister Ista erfasst eigenen Angaben zufolge schon in knapp drei Millionen Wohnungen den Verbrauch mithilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte. "Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen", gibt das Unternehmen nach einem Bericht von tagesschau.de bekannt. Nach Aussage des Unternehmens selbst, betreut Ista derzeit rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland.

Auch beim Konkurrenten Techem sind in den vom Unternehmen betreuten Liegenschaften bereits knapp 80 Prozent der Geräte auf Funktechnologie umgestellt. "Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte in unseren Liegenschaften fernauslesbar sein", berichtet der Anbieter.

Was ist der Sinn der Austauschaktion?

Das Ziel, das mit den neuen Erfassungsgeräten und der aufwendigen Austauschaktion verfolgt wird, ist ambitioniert: Alle Mieter*innen sollen zukünftig monatlich Informationen über den Stand der Heizkosten bekommen und nicht, wie bisher, nur einmal jährlich mit der Nebenkostenabrechnung. Laufen die Ausgaben aus dem Ruder, kannst du reagieren: Die Zimmertemperatur senken oder kürzer duschen. Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer*innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Sind die neuen Zähler erst einmal installiert, sollen Mieter*innen einmal pro Monat Informationen von ihren Vermieter*innen über den Verbrauch der Wärmelieferanten erhalten. Das kann per Post, E-Mail oder auch in einer App geschehen.

Die Neuerung betrifft jedoch nicht alle gleichermaßen. Sie gilt nur für Mietgebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Das können auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen sein. Einfamilienhäuser und Wohnungen mit eigenen Heizungssystemen, wie einer Gasetagenheizung, sind nicht betroffen.

Auch für die jährliche Heizkostenabrechnung gibt es neue Vorgaben. Als Mieter*in kannst du in Zukunft durch die Information der Eigentümer*innen vergleichen, ob du mehr oder weniger als im vorherigen Zeitraum verbraucht hast. Die Vermieter*innen müssen angeben, wie viel andere vergleichbare Nutzer*innen für Heizung und Warmwasser im Schnitt für Warmwasser ausgeben. So sollst du zu einem "bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden", wie es in der Verordnung heißt. 

Mehrkosten sind unvermeidlich

Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt, dass die Gesetzesänderung zu Mehrkosten für Mieter*innen führen könne. Es sei zu befürchten, "dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen", äußert Jutta Hartmann vom Mieterbund gegenüber tagesschau.de. Die Kosten der Verbrauchsanalyse sind nach deutschem Mietrecht umlegbare Betriebskosten, so der DMB.

Höhere Abrechnungskosten könnten sich außerdem durch den Mehraufwand der notwendigen monatlichen Vergleichsangaben entstehen. Dazu ein Beispiel: Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) erfüllt derzeit eher zähneknirschend ihre gesetzliche Pflicht und stellt rund 2.000 Mieter*innen eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung.

Das erste Informationsschreiben für Februar 2022 war laut Neuwoges für die Mietenden noch kostenfrei, das folgende Porto und die Kosten für die Informationen seien danach aber von den Endverbraucher*innen zu tragen, berichtet die Wohnungsgesellschaft auf ihrer Internetseite.

Mit diesen Kosten müssen Mieter*innen und Eigentümer*innen rechnen

Je nach Wohnsituation und auch abhängig davon, ob es sich bei den Geräten um ein Miet- oder Kaufobjekt handelt, gestaltet sich die finanzielle Frage:

  • Kauf der Geräte bei vorhandener Wohnung: Die Kosten für die Anschaffung können umgelegt werden, allerdings nicht im Zuge der Heizkostenabrechnung, sondern durch Anhebung der Jahresmiete der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (Mieterhöhung wegen Modernisierung, BGB § 559 Abs. 1). Die Anschaffungskosten für elektronische Heizkostenverteiler liegen zwischen 24 Euro und 40 Euro pro Stück. Ergebnis: Geht in die jährliche Nebenkostenabrechnung für die Mieter*innen ein.
  • Miete der Geräte bei vorhandener Wohnung: Nach den Bedingungen des § 4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung kann ein*e Eigentümer*in die Geräte zur Verbrauchsmessung auch mieten oder leasen. Ergebnis: Geht in die jährliche Nebenkostenabrechnung für die Mieter*innen ein.
  • Kauf der Geräte bei Neubauten (Erstausstattung): In den meisten Fällen sind die Kosten für die Messgeräte in den Baukosten enthalten und im Bauträgervertrag hinterlegt. So sind die Kosten bei Mietwohnungen im Mietpreis einkalkuliert und bei Wohnungseigentum im Kaufpreis enthalten. Ergebnis: Geht nicht in die jährliche Nebenkostenabrechnung für die Mieter*innen ein.
  • Miete der Geräte bei Neubauten (Erstausstattung): Für eine Umlage bei Mietwohnungen muss eine Vereinbarung im Mietvertrag über die Anmietung der Geräte mit den verbundenen Kosten enthalten sein. Bei Wohnungseigentum muss im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen sein. Ergebnis: Geht in die jährliche Nebenkostenabrechnung für die Mieter*innen ein.
  • Besonderer Fall beim Austausch nach abgelaufener Eichgültigkeitsdauer gemäß Eichgesetz: Die entstehenden Kosten können im Zuge der Heizkostenabrechnung (Heizkostenverordnung § 7 Abs. 2) auf die Nutzenden umgelegt werden, da es sich hier um eine messtechnische Ausstattung handelt. Dies gilt ebenfalls für die Kosten bei einem Eich-/Wartungsservice-Vertrag. Ergebnis: Geht in die jährliche Nebenkostenabrechnung für die Mieter*innen ein. 

Fazit

Spätestens ab 2026 gibt es mehr Transparenz bei den Heizkosten. Damit sich die Umstellung nicht als "Verwaltungsmonster" entpuppt, braucht es nicht nur digitale Messstellen, sondern ebenso eine digitale Lösung für die zusätzlichen Verbrauchsinformationen.

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