Digitalisierung, wohin man blickt. Jetzt auch bei den Heizkörpern: Fernablesbare Geräte ersetzen die altvertrauten Messstellen an den Heizkörpern.
- Heizkostenverordnung seit Januar in Kraft
- Sinn der Austauschaktion
- Mehrkosten sind unvermeidlich
- Mit diesen Kosten müssen Mieter*innen und Eigentümer rechnen
Postkarten mit Terminen von Heizungs-Ablesediensten findest du bald nicht mehr in deinem Briefkasten. Auch das stundenlange Warten auf die Ablesung entfällt. Das ist die gute Nachricht. Die Neufassung der Heizungskostenverordnung macht es möglich: Zählerstände bei Heizungen sind zukünftig digital und aus der Ferne ablesbar. Das ist gut so, aber: Wer trägt die Kosten für die Umstellung?
Heizkostenverordnung seit Januar in Kraft
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) ist mit dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Aber keine Panik - Vermieter*innen haben noch bis 2026 Zeit, die Heizungen in den Wohnungen mit neuen digitalen Verbrauchszählern zu bestücken. Die Kosten liegen pro Stück zwischen 24 Euro und 40 Euro.
Die aktuelle Lage zeigt, dass die Unternehmen auf die Umstellung vorbereitet sind und längst mit digitalen Geräten arbeiten. Der Immobiliendienstleister Ista erfasst eigenen Angaben zufolge schon in knapp drei Millionen Wohnungen den Verbrauch mithilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte. "Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen", gibt das Unternehmen nach einem Bericht von tagesschau.de bekannt. Nach Aussage des Unternehmens selbst, betreut Ista derzeit rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland.
Auch beim Konkurrenten Techem sind in den vom Unternehmen betreuten Liegenschaften bereits knapp 80 Prozent der Geräte auf Funktechnologie umgestellt. "Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte in unseren Liegenschaften fernauslesbar sein", berichtet der Anbieter.
Was ist der Sinn der Austauschaktion?
Das Ziel, das mit den neuen Erfassungsgeräten und der aufwendigen Austauschaktion verfolgt wird, ist ambitioniert: Alle Mieter*innen sollen zukünftig monatlich Informationen über den Stand der Heizkosten bekommen und nicht, wie bisher, nur einmal jährlich mit der Nebenkostenabrechnung. Laufen die Ausgaben aus dem Ruder, kannst du reagieren: Die Zimmertemperatur senken oder kürzer duschen. Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer*innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Sind die neuen Zähler erst einmal installiert, sollen Mieter*innen einmal pro Monat Informationen von ihren Vermieter*innen über den Verbrauch der Wärmelieferanten erhalten. Das kann per Post, E-Mail oder auch in einer App geschehen.
Die Neuerung betrifft jedoch nicht alle gleichermaßen. Sie gilt nur für Mietgebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Das können auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen sein. Einfamilienhäuser und Wohnungen mit eigenen Heizungssystemen, wie einer Gasetagenheizung, sind nicht betroffen.