Millionenfach Post vom Beitragsservice: Wer nicht reagiert, zahlt

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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher als GEZ bekannt, gleicht ab Sonntag Millionen Meldedaten ab. Haushalte, die noch nicht zahlen, bekommen dann Post aus Köln. Was Sie dann tun sollten.

Es geht um den sogenannten Meldedatenabgleich - um die Rundfunkgebühr, die früher von der GEZ eingezogen wurde. Laut dem Portal rundfunkbeitrag.de übermitteln dafür die Einwohnermeldeämter Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnern Daten geändert haben. Das Portal schreibt: "Der Ab­gleich soll die Aktualität des Daten­bestandes im Beitrags­service sicher­stellen, damit sich auch weiter­hin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks beteiligen." Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen würden dabei "selbstverständlich" eingehalten. 

Der vierte Meldedatenabgleich dieser Art

Anders als beim anlassbezogenen Abgleich werden beim bundesweiten Abgleich Daten aller volljährigen Menschen in Deutschland übermittelt, heißt es. Das passiert jetzt schon zum vierten Mal: Schon in den Jahren 2013, 2018 und 2022 wurde laut Deutscher Presseagentur (dpa) solche ein Abgleich durchgeführt.

Die Briefe sollen ab Mitte Dezember verschickt werden

Bis zum 8. Dezember übermitteln die Einwohnermeldeämter die Daten. Sie geben dabei unter anderem Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschrift weiter. Der Versand der Schreiben soll voraussichtlich am 14. Dezember beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Pro Wohnung werden derzeit 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag fällig. Über eine mögliche Erhöhung wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestritten. ARD und ZDF haben dort laut dpa Beschwerde eingelegt, weil die Bundesländer eine empfohlene Anhebung um 58 Cent bislang nicht umgesetzt haben. Eine Entscheidung steht noch aus.

Das Schreiben besser nicht ignorieren - sonst wird man automatisch angemeldet

Wer das Schreiben bekommt, sollte es nicht ignorieren. "Wer nicht reagiert, riskiert eine automatische Anmeldung und rückwirkende Beitragsforderungen", erklärt das Portal rundfunkbeitrag.de. Und auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät: "Reagieren Sie auf das Schreiben des Beitragsservice auch dann, wenn für Ihren Haushalt bereits eine Person den Rundfunkbeitrag zahlt. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie finden diese auf dem Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrags. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren."

Bei Zweitwohnung "Erweiterte Meldebescheinigung" ausfüllen

Wenn sich das Schreiben auf eine Zweitwohnung bezieht, sollte man auch das mitteilen. Dafür ist eine sogenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" gedacht, mit der man das nachweisen kann. 

In diesem Fall ist die Anmeldung vorgeschrieben

Sollten Sie den Brief bekommen haben, und für ihre Wohnung zahlt tatsächlich noch niemand den Rundfunkbeitrag, müssen Sie sich anmelden. Schreiben Sie auf das Formular, wann sie in die Wohnung eingezogen sind und schicken Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, auch rückwirkend Beiträge von Ihnen einzufordern.

So können Sie sich von der Gebühr befreien lassen

Manche Menschen können sich, wenn Sie den Brief bekommen, auch relativ einfach von der Gebühr befreien lassen. Vor allem für Rentner gelten da einige Sonderrechte. Auch Rückforderungen sind manchmal möglich. 

Das passiert, wenn Sie sich weigern zu reagieren und zu zahlen

Eine Weigerung, zu reagieren, ist übrigens keine gute Idee. Wer das Anschreiben ignoriert, erhält erstmal ein Erinnerungsschreiben. Meldet er sich dann wieder nicht, wird er automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Wie es im schlimmsten Fall weitergeht wenn man sich dann auch noch weigert, zu zahlen? Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt: "Zahlen Sie nicht, folgen Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung durch die Vollstreckungsstellen der Länder".

mit dpa