Star-Koch Schuhbeck weiter auf freiem Fuß - warum er vorerst nicht in Haft muss

1 Min
Alfons Schuhbeck sitzt wegen seiner Krebserkrankung nicht im Gefängnis
Schuhbeck wurde zu einer Haftstrafe verurteilt - sitzt aber nicht im Gefängnis.
Alfons Schuhbeck sitzt wegen seiner Krebserkrankung nicht im Gefängnis
Peter Kneffel/dpa

Der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte frühere Fernsehkoch und Gastronom Alfons Schuhbeck muss zunächst nicht in Haft. Die Justiz verschont ihn - und zwar noch lange.

Update vom 06.11.2026: Krebskranker Star-Koch Schuhbeck weiter auf freiem Fuß

Starkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß. Die Aussetzung seiner Haftstrafe wird bis mindestens zum 5. Mai 2027 verlängert, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Dann soll eine erneute Überprüfung erfolgen.

Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, "dass Herr Schuhbeck zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist". Der 77-Jährige ist an Krebs erkrankt und wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt. 

Eigentlich müsste er seine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einem bayerischen Gefängnis verbüßen. Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Jahr wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verurteilt - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts - und eine frühere Verurteilung aus 2022 wegen Steuerhinterziehung eingerechnet. 

Gläubiger forderten 27 Millionen Euro

Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht - Restaurants, Gewürzladen und Partyservice - finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger forderten im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.

Ursprungsmeldung vom 22.04.2026: Muss Star-Koch Schuhbeck jetzt in den Knast? Gericht mit Entscheidung

Weiterer Aufschub: Wegen seiner Krebserkrankung bleibt der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft München I hat entschieden, die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September zu verlängern, wie die Ermittlungsbehörde auf Anfrage mitteilte. Demnach ist ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuhbeck derzeit nicht haftfähig ist - auch nicht in einem Gefängnis mit Krankenabteilung. Ob Schuhbeck seine Gefängnisstrafe dann antreten kann, will die Staatsanwaltschaft erneut prüfen.

Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht - Restaurants, Gewürzladen und Partyservice - finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger fordern im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.

Schuhbeck wegen zahlreicher Finanz-Verbrechen verurteilt - Haft wegen Krankheit verschoben

Das Landgericht München I verurteilte den Gastronomen im vergangenen Juli wegen einer ganzen Reihe von Straftaten, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf vier Jahre und drei Monate, dabei ist eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet.

Die Haftstrafe wurde dann aber außer Vollzug gesetzt, weil der kranke 76-Jährige außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen