Digitale Krankschreibung geht automatisch an Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer*innen besonders interesssant: Ab 2023 muss der "gelbe Schein" für die Krankmeldung nicht mehr vom Arbeitnehmer abgegeben werden. Stattdessen kann der Arbeitgeber die wesentlichen Informationen bei der Krankenkasse direkt abfragen.
Höhere Löhne, unter anderem in der Pflege
Bereits im September haben die Beschäftigten in Pflegeberufen ohne eigenen Tarifvertrag eine Lohnerhöhung bekommen – im neuen Jahr sollen zwei weitere folgen. Die erste zum Mai 2023: Pflegehilfskräfte erhalten dann 13,90 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und Pflegefachkräfte: 17,65 Euro. Und die zweite Erhöhung kommt im Dezember 2023: Pflegehilfskräfte bekommen dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro, Pflegefachkräfte: 18,25 Euro. Außerdem sollen die Beschäftigten in der Pflege mehr Urlaubstage bekommen. Mindestens 29 Tage lang bekommen sie bezahlt frei – und zwar 2023 und 2024.
Pädagogische Mitarbeiter bekommen bereits im Januar 2023 einen Stundenlohn von 17,87 Euro (vorher: 17,18 Euro). Gesellen im Dachdeckerhandwerk erhalten dann 14,80 Euro (vorher: 14,50 Euro) je Stunde. Und im Elektrohandwerk gibt es dann mindestens 13,40 Euro, statt wie bisher 12,90 Euro. Im Laufe des Jahres sind dann auch noch die Beschäftigten aus Leih- und Zeitarbeit, der Fleischwirtschaft, den Geld- und Werttransporten und dem Sicherheitsdienst an Flughäfen dran.
Anhebung der Home Office-Pauschale
Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab nächstem Jahr sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.
Spitzensteuersatz wird angehoben
Der Spitzensteuersatz wird 2023 um mehr als 3.000 Euro auf 61.972 Euro/Jahr angehoben. Der Reichensteuersatz, der ab einem Einkommen von 277.836 Euro beginnt, bleibt jedoch gleich.
Hinzuverdienstgrenze für Frührenter wird angehoben
Personen, die schon vor ihrem offiziellen Altersrenten-Eintrittsdatum in Rente gehen, dürfen ab dem neuen Jahr unbegrenzt viel Geld dazuverdienen. Bisher gab es hier immer eine Hinzuverdienstgrenze, während der Corona-Zeit war das aber gelockert worden und nun ist die Begrenzung ganz abgeschafft. Mehr Informationen dazu könnt ihr hier nachlesen.
Was sich noch alles in 2023 ändert: Ein Überblick