Mein Paket ist verschwunden - was mache ich jetzt?
Was man tun kann, wenn sich die Lieferung nicht auffinden lässt, verrät ebenfalls die Verbraucherzentrale: "Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Absender und dem Paketdienstleister geschlossen. Sie als Empfänger sind also nicht Vertragspartner. Wenn die verschickte Ware verloren geht, können Sie sich dennoch zu Nachforschungszwecken direkt an den Paketdienstleister wenden. Sie können selbstverständlich auch den Versender bitten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Gegebenenfalls erstattet er das im Voraus überwiesene Geld."
Bei allen Paketen könne man mithilfe der Paketnummer im Internet verfolgen, wo sich das Paket befände, heißt es von der Verbraucherzentrale weiter. Hilft das nicht weiter, könne man sich selbst oder der Versender den Verlust beim Kundenservice des Paketdienstleisters melden und kostenlos einen Nachforschungsauftrag stellen. Aber: "Dazu muss der genaue Paketinhalt angegeben, der Wert zum Beispiel durch eine Rechnung nachgewiesen und der Einlieferungsbeleg vorgewiesen werden können."
Abstellgenehmigung - warum klingelt der Paketbote nicht?
Manche Zusteller legen die Pakete ohne zu klingeln direkt an der Ablagestelle ab. Besonders ärgerlich kann das sein, wenn man etwas bestellt hat, was sehr wetterempfindlich oder wertvoll ist,q und man für die Entgegennahme extra zu Hause geblieben ist.
Normalerweise darf der Paketbote die Lieferung nicht einfach ablegen, ohne zu klingeln. Mit einer Abstellgenehmigung ändert sich das jedoch. Geht das Paket verloren oder wird es beschädigt, liegt die Verantwortung dann alleine beim Empfänger.
Alternativen zur Abstellgenehmigungen
Wenn sich jemand dazu entscheidet, eine Abstellgenehmigung zu erteilen, dann sollte der Ablageort gut gewählt sein. Am besten ein Ort, der möglichst nicht einsehbar ist. Eine Möglichkeit kann es auch sein, einen Nachbarn anzugeben, bei dem die Pakete abgegeben werden sollen.
Eine weitere Option ist es, sich die Post auf die Arbeit liefern zu lassen. Hierfür ist aber eventuell eine Genehmigung des Arbeitgebers notwendig.
Bei Anbietern wie DHL ist es zudem möglich, sich die Bestellungen in eine Packstation liefern zu lassen.
Alles auf einen Blick: Die wichtigsten Tipps rund um die Ablagegenehmigung
- Haftungsübernahme: Entscheidet man sich für eine Ablagegenehmigung, übernimmt man das Risiko für Diebstahl oder Beschädigung nach der Ablage des Pakets.
- Rechtliche Zustellung: Nach ordnungsgemäßer Ablage gilt das Paket als zugestellt.
- Benachrichtigungspflicht: Prüft, ob der Paketdienst euch einen Nachweis gesendet hat, dass das Paket zugestellt wurde. Wenn nicht, dann haftet der Zusteller.
- Keine Klingelpflicht: Bei einer Abstellgenehmigung darf der Paketbote die Bestellung am vereinbarten Ort ablegen, ohne zu klingeln.
- Sicherer Ablageort: Wählen Sie Orte, die nicht einsehbar und witterungsgeschützt sind.
- Lieferung ins Büro: Klärt mit eurem Arbeitgeber, ob ihr die Pakete auch auf die Arbeit schicken lassen könnt.
- Einzel- oder Dauerauftrag: Prüft im Zweifel, ob ihr eine Abstellgenehmigung für eine oder für alle Sendungen erteilt habt.
- Widerruf: Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, meist über das Kundenportal des Paketdienstes.
- Haftung ohne Genehmigung: Wird ein Paket ohne Genehmigung einfach abgestellt und verschwindet, haftet der Paketdienst/Händler.
- Bewusste Nutzung: Ältere Genehmigungen regelmäßig überprüfen und bei wertvollen Lieferungen sichere Alternativen nutzen.
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