Münchner Domina soll Kunden ermordet haben - nach Verabredung zu "Session"

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Prozess in München: Domina soll langjährigen Kunden ermordet haben
Laut Anklage soll eine bayerische einen langjährigen Kunden aus Habgier ermordet haben.
Prozess in München: Domina soll langjährigen Kunden ermordet haben
Sven Hoppe/dpa

In München steht eine Domina vor Gericht, weil sie einen wohlhabenden Kunden getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft vermutet Habgier als Motiv und geht von einem Mord aus.

Eine Domina wird beschuldigt, in München einen wohlhabenden Kunden aus Habgier und auf heimtückische Weise ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Frau es auf das Erbe des Mannes abgesehen hatte. Zu Beginn des Mordprozesses am Landgericht München I wies die Angeklagte die Anschuldigungen zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der 59-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, ihren langjährigen Kunden im Juni 2025 getötet zu haben. Sie beteuert, mit der Tat nichts zu tun zu haben und den Mann nicht getötet zu haben, wie sie laut dem Sprecher in ihrer Aussage erklärte. Diese Aussage fand wegen möglicher intimer Details unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Opfer und Domina kannten sich seit zwei Jahrzehnten

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft München I hatte der Münchner etwa 20 Jahre lang wiederholt die Dienste der Sexarbeiterin in Anspruch genommen. Die Anklage spricht von einem Vertrauensverhältnis, das sich entwickelte, da der 62-Jährige angeblich keine anderen festen sozialen Kontakte hatte. 2021 soll der Mann die Frau den Ermittlungen zufolge als Alleinerbin eingesetzt und 2022 das Testament mit ihr beim Nachlassgericht hinterlegt haben. Neben einem Grundstück mit Einfamilienhaus und einer Wohnung listet die Anklage als Vermögen mindestens 1,5 Kilogramm Gold und mehr als 133.000 Euro Buchgeld auf.

Mitte 2025 sei es zum Streit gekommen, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. Dabei habe der Mann erklärt, er werde die Frau "aus seinem Testament streichen". Die Angeklagte habe deshalb den Entschluss gefasst, den Erbfall "aus rücksichtslosem Gewinnstreben" zu forcieren. Zwischen dem 17. und 18. Juni 2025 hatten beide laut Anklage eine "Session" im ersten Obergeschoss des Wohnhauses des Mannes geplant. Wie gewohnt habe er zwei Bierflaschen aus dem Keller geholt. Bei seiner Rückkehr soll die Frau ihn der Anklage zufolge unvermittelt angegriffen haben. Der Mann starb demnach an einem schweren, stumpfen Schädel-Hirn-Trauma und einer Schädelfraktur, vermutlich verursacht durch sechs bis zwölf Schläge mit einem stumpfen Gegenstand auf seinen Kopf.

In den Tagen danach soll die Frau nach Angaben der Ermittler vorgetäuscht haben, das Opfer telefonisch erreichen zu wollen, um "den Tatverdacht von sich abzulenken". Erst am 6. Juli sei sie zu seinem Haus gegangen und habe auch die Nachbarn nach dem Verbleib des Mannes gefragt. Dabei habe sie vorgegeben, sich Sorgen zu machen und sogar eine Vermisstenanzeige erstattet, sagte die Staatsanwältin. Am Tag darauf habe die Polizei schließlich die Leiche des Mannes entdeckt.

Landgericht schließt Öffentlichkeit von Verfahren aus

Das Landgericht entsprach mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit einem Antrag der Verteidigung. Die Rechtsanwälte wollten ihrer Mandantin ersparen, Details über ihr Privat- und Intimleben bis hin zu sexuellen Handlungen öffentlich preisgeben zu müssen. Das Gericht betonte, mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit der Angeklagten die Möglichkeit geben zu wollen, frei zu sprechen - ohne Angst, intime Details aus ihrem Privatleben, aber auch aus ihrer Arbeit als Sexarbeiterin öffentlich preiszugeben. Sonst bestehe die Gefahr, dass sie sich nicht angemessen verteidigen würde und Details nicht erwähne, sagte der Vorsitzende Richter - auch im Hinblick auf das große mediale Interesse an dem Prozess.

Für diesen sind insgesamt mehr als 20 Verhandlungstage angesetzt. Am Dienstag soll es mit der Vernehmung von Zeugen weitergehen. In den kommenden Wochen sollen Polizeikräfte, Personen aus dem privaten und beruflichen Umfeld der Frau sowie ihr Lebensgefährte als Zeugen aussagen.