Vorverlegte Flüge: Diese Rechte haben Reisende

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Flugreisende sollen bei Umplanungen entschädigt werden.
Flugreisende sollen bei Umplanungen entschädigt werden.
CC0 / Pixabay / JESHOOTS-com

Kurzfristige Umplanungen von Flügen sind ein großes Ärgernis für Urlauber und Geschäftsreisende. Sie können in diesem Fall aber von der Fluggesellschaft wenigstens eine Entschädigung verlangen, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

  • Vorverlegte Flüge haben Konsequenzen
  • Wie steht es um die Fluggastrechte?
  • Ampelkoalition will mehr Verbraucherrechte
  • Fluggäste wollen Entschädigung
  • Gerichte müssen Entschädigungshöhe noch festlegen

Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert und führt zu Ausgleichszahlungen. Der neue, von der Airline angesetzte Starttermin könne nämlich für die Fluggäste zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen, urteilte der EuGH (Urteil vom 21.12.2021, Az.: C.146/20 u.a.).

Vorverlegte Flüge haben Konsequenzen

Passagiere haben also Anspruch auf die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung. Zudem muss das Luftfahrtunternehmen stets den Gesamtbetrag zahlen (d. h., je nach Entfernung, 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro).

Das Unternehmen hat nicht die Möglichkeit, die etwaige Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass es dem Fluggast eine anderweitige Beförderung angeboten habe, mit der er sein Endziel ohne Verspätung habe erreichen können, um 50 % kürzen.

Lesetipp: Ryanair will verhindern, dass Passagiere ihre Entschädigungsansprüche aus verpatzten Flugreisen an Internetportale (Legal Tech) abtreten. Nun muss die irische Fluggesellschaft eine Niederlage vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main einstecken. Was das für Passagiere bedeutet.

Wie steht es um die Fluggastrechte?

In der Corona-Zeit gab es viel Ärger um Ticketerstattungen. Die Airlines waren damit ausgesprochen zögerlich.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat deshalb 2021 in mehr als 120 Fällen Bußgelder gegen Fluggesellschaften verhängt, in Deutschland ist das LBA die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte von Fluggästen.

Statt das Geld wie vorgeschrieben innerhalb von sieben Tagen zu überweisen, schalteten die Airlines ihre automatischen Erstattungssysteme ab, boten Gutscheine an oder zahlten erst viel später.

Ampelkoalition will mehr Verbraucherrechte

"Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen sollen bei allen Verkehrsträgern automatisiert werden", heißt es im Ampel-Koalitionsvertrag. Die Lufthansa und andere Airlines wollen hingegen auch weiterhin Einzelfälle prüfen dürfen. Was durchaus dauern kann.

Die Lobbyisten in Brüssel wollen am liebsten die 2004 erlassene EU-Fluggastrechteverordnung 261 komplett zu Fall zu bringen. Sie enthält hohe Pauschalen zwischen 250 und 600 Euro, die häufig über dem ursprünglichen Ticketpreis liegen.

Das Geschäft wird nun für sie noch schwieriger, weil sich die Ampel-Koalition auf den "Erhalt des bisherigen Schutzniveaus" in Europa festgelegt hat.

Fluggäste wollen Entschädigung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, im Falle einer Neuregelung der EU-Fluggastrechte-Verordnung das bestehende Schutzniveau erhalten zu wollen.

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Das entspricht auch dem Anspruch der Verbraucher: 87 Prozent erwarten, dass sie durch die EU-Fluggastrechte bei Flugannullierung oder -verspätung angemessen entschädigt werden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des vzbv. 

Jeder zehnte Befragte gibt an, schon mal einen Entschädigungsanspruch gegenüber einer Fluggesellschaft geltend gemacht bzw. dies versucht zu haben. "Viele Menschen wissen aber gar nicht, dass ihnen bei Annullierungen und Verspätungen bestimmte Hilfeleistungen und sogenannte Ausgleichszahlungen zustehen", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Auch die Möglichkeit der kostenfreien Schlichtung ist oft nicht bekannt. 

Gerichte müssen Entschädigungshöhe noch festlegen

In den Ausgangsverfahren vor dem Landgericht (LAG) Düsseldorf und dem österreichischen Landesgericht Korneuburg ging es um Klagen gegen Eurowings, Austrian Airlines, Laudamotion, Azurair und Corendon Airlines. 

Die Gerichte müssen jetzt entscheiden, wie hoch die möglichen Regressforderungen sind. Der Europaabgeordnete Rasmus Andresen begrüßte das Urteil des EuGH. "Aber es ist ein unerträglicher Missstand, dass Fluggäste immer wieder klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen", teilte der Grünen-Politiker mit.

Auch ohne den Umweg über ein Gericht müssten Airlines ihren Kundinnen und Kunden die Entschädigung auszahlen.

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