Zoll und Urlaub: Was darfst du mitbringen, ohne Probleme zu bekommen?

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Wie viele Zigaretten darfst du mitbringen? Welche Souvenirs sind erlaubt? Und ab wann wird es teuer? Erfahre hier alles über die Zollbestimmungen 2025, damit deine Urlaubserinnerungen nicht am Zoll enden.

  • Wichtige Zollbestimmungen bei der Rückkehr nach Deutschland
  • Regeln für Mitbringsel und Freigrenzen beachten
  • Vorsicht bei exotischen Souvenirs aus dem Urlaub

Der August ist ein beliebter Reisemonat, unter anderem da auch die letzten Bundesländer hier in die Sommerferien starten. Wenn die Vorfreude groß ist und die Reisevorbereitungen auf Hochtouren laufen, wird eines gerne übersehen - die Rückreise. Damit auch bei dieser keine unvorhergesehen Überraschungen warten, informiert der Zoll über die wichtigsten Bestimmungen und Informationsquellen. Hier bekommst du die Hinweise des Hauptzollamts Hamburg von uns zusammengefasst. 

Zollfrei einreisen: Freigrenzen, Mitbringsel und wichtige Regeln für deinen Urlaub

Wer sich vor der Rückreise informieren möchte, welche Mitbringsel problemlos durch den deutschen Zoll kommen und bei welchen Waren Vorsicht geboten ist, findet hilfreiche Hinweise auf der Website des Zolls oder in der digitalen Broschüre "Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll". Dort wird unter anderem erklärt, welche Mengen an bestimmten Produkten aus Ländern außerhalb der EU erlaubt sind – und was man besser gar nicht erst einpackt.

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So gilt zum Beispiel bei der Einreise aus Drittstaaten wie Großbritannien oder Ägypten, aber auch aus bestimmten Sondergebieten wie Helgoland, den Kanaren oder den französischen Überseegebieten: Waren dürfen nur für den privaten Gebrauch und in begrenzter Menge oder bis zu einem bestimmten Wert zollfrei eingeführt werden.

  • Für Tabakwaren bedeutet das konkret – vorausgesetzt, die einreisende Person ist mindestens 17 Jahre alt – dass eine der folgenden Mengen nicht überschritten werden darf: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak (dazu zählen auch Wasserpfeifen- und Pfeifentabak sowie erhitzter Tabak) oder eine anteilige Kombination daraus.
  • Auch beim Thema Alkohol, Medikamente oder andere Mitbringsel gelten klare Regeln, wenn man aus einem Nicht-EU-Land oder einem Sondergebiet nach Deutschland zurückkehrt. Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf eine begrenzte Menge an alkoholischen Getränken einführen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Erlaubt sind entweder ein Liter Hochprozentiges (also etwa Schnaps mit mehr als 22 % Vol.) oder zwei Liter leichterer Alkohol, wie z. B. Likör oder Portwein mit weniger als 22 %. Wer beides dabei hat, kann sich die Mengen anteilig anrechnen lassen. Zusätzlich sind noch vier Liter Wein (ohne Kohlensäure) und bis zu 16 Liter Bier erlaubt.
  • Bei Arzneimitteln gilt: Erlaubt ist, was für den eigenen persönlichen Gebrauch benötigt wird – also keine Vorräte für die ganze Nachbarschaft. Kraftstoff darf im Fahrzeugtank mitgeführt werden – klar. Darüber hinaus sind noch bis zu zehn Liter in einem tragbaren Kanister erlaubt, etwa als Reserve im Kofferraum. Auch für Liquids für E-Zigaretten und ähnliche Tabakersatzprodukte gelten Altersgrenzen (mindestens 17 Jahre) und finanzielle Freigrenzen: Waren, die nicht unter spezielle Mengenvorgaben fallen, dürfen im Gesamtwert von bis zu 300 Euro eingeführt werden. Für Flug- und Schiffsreisende liegt diese Grenze bei 430 Euro, und für Kinder unter 15 Jahren bei 175 Euro. Wichtig: Produkte mit festen Mengenbeschränkungen – wie Alkohol oder Tabak – zählen dabei nicht zum erlaubten Warenwert dazu.

Abgabenrechner ermittelt voraussichtliche Gebühren

Wer innerhalb der EU verreist, muss sich grundsätzlich keine Sorgen um Zollgrenzen machen – die meisten Waren können frei mitgeführt werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Genussmittel wie Alkohol, Tabak, Tabakersatzprodukte und auch Kaffee unterliegen in der EU besonderen Verbrauchssteuern. Deshalb gelten für diese Produkte auch innerhalb der EU bestimmte Richtmengen, die als Anhaltspunkt dafür dienen, ob die Mitnahme noch als Eigenbedarf zählt oder nicht. Wer zu viel dabeihat, riskiert, dass die Ware als gewerblich eingestuft und versteuert wird.

Wichtig ist außerdem: Die Freimengenregelungen greifen nur dann, wenn die mitgebrachten Waren tatsächlich persönlich mitgeführt werden – also im Koffer, Rucksack oder Handgepäck und gemeinsam mit der reisenden Person im selben Zug, Bus, Flugzeug oder Auto transportiert werden. Werden die Einkäufe dagegen vorausgeschickt, etwa per Paket, Spedition oder Kurierdienst, gelten andere Bestimmungen – dann ist mit zusätzlichen Formalitäten und möglichen Abgaben zu rechnen.

Tipp: Auf den Webseiten des Zolls gibt es einen Abgabenrechner für den Reiseverkehr, mit dem sich einfach ermitteln lässt, wie hoch die Zollgebühren sind. Dazu müssen nacheinander das gewünschte Reiseland, das Alter, genutztes Verkehrsmittel, Sonderwaren (Alkohol, Tabak) und Einfuhrwaren angegeben. Füllt man dort beispielsweise aus, als Volljähriger mit dem Flugzeug in die USA reisen zu wollen und zwei Liter Bier und eine 500-Euro-Fotokamera im Gepäck zu haben, lautet das Ergebnis 0,00 Euro "voraussichtliche Einfuhrabgaben". 

Vorsicht bei Natursouvenirs 

Exotische Mitbringsel aus dem Urlaub können verlockend sein – doch wer bei Schmuck, Taschen oder Dekoartikeln zu Souvenirs aus Tierhäuten, Muscheln, Korallen oder Pflanzen greift, riskiert mehr als nur Ärger beim Zoll. Viele dieser Produkte stammen von bedrohten Arten, deren Handel stark eingeschränkt oder ganz verboten ist. Oft merken Reisende gar nicht, dass sie mit dem Kauf zur Ausbeutung geschützter Tiere und Pflanzen beitragen.

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Der Zoll warnt daher eindringlich: Finger weg von Souvenirs aus der Natur, bei denen Herkunft und Art nicht eindeutig geklärt sind. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das teuer werden – im schlimmsten Fall drohen Bußgelder, Strafen und die ersatzlose Beschlagnahmung der Ware. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorab informieren. Eine verlässliche Quelle ist die Seite www.artenschutz-online.de, die erklärt, welche Arten unter Schutz stehen und worauf man beim Souvenirkauf im Ausland achten sollte.

Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg, weist auf die Wichtigkeit hin, sich im Vorfeld alle Informationen zu den Zollbestimmungen einzuholen, um auch eine entspannte Rückreise zu haben. Schließlich will niemand, dass die schönen Urlaubserinnerungen durch ein unschönes Ende getrübt werden. 

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