Powerbank-Verbot im Flieger: Bei welchen Airlines die Regelung gilt

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Seit kurzem gelten verschärfte Powerbank-Regeln bei Lufthansa, Eurowings & Co. Die Nutzung an Bord ist verboten. Alle Details zu den neuen Vorschriften gibt es hier.

Die Powerbank gehört für viele Reisende zur Grundausstattung im Handgepäck – doch seit Januar 2026 hat sich die Situation dramatisch verändert. Die Lufthansa Group hat am 15. Januar konzernweit neue Regelungen eingeführt, die das Nutzen und Laden von externen Akkus während des Fluges komplett verbieten. Betroffen sind nicht nur Lufthansa-Passagiere, sondern auch Reisende mit Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und weiteren Konzern-Airlines. Hintergrund der Verschärfung sind aktuelle Sicherheitsempfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie der IATA und EASA, die vor den Brandrisiken von Lithium-Ionen-Batterien warnen. Wer jetzt mit Powerbank fliegt, muss die neuen Vorschriften genau kennen – sonst droht Ärger beim Boarding.

Doch was genau hat sich geändert? Powerbanks dürfen weiterhin ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden, allerdings mit strengen Kapazitätsgrenzen: Maximal zwei Akkus mit jeweils bis zu 100 Wattstunden sind pro Passagier erlaubt. Das Aufladen von Smartphones, Tablets oder Laptops über die Powerbank während des Fluges ist ab sofort tabu. Auch andere Airlines wie Ryanair, EasyJet und British Airways haben ihre Bestimmungen angepasst oder bestehende Regeln verschärft. Die Gründe liegen auf der Hand: Defekte oder beschädigte Lithium-Batterien können in der engen Flugzeugkabine schnell zur Gefahr werden. Reisende sollten sich daher vor jedem Flug über die aktuellen Powerbank-Vorschriften ihrer Airline informieren – denn Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht. Für alle, die noch auf der Suche nach einem Reiseziel für 2026 sind: Frühbucher profitieren aktuell von attraktiven Preisen, und auch rund um Pfingsten zeichnen sich klare Trends bei besonders gefragten Destinationen ab

Neue Powerbank-Regelungen seit Januar 2026: Was Flugreisende jetzt beachten müssen

Seit Mitte Januar 2026 gelten verschärfte Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks an Bord von Flugzeugen. Die Lufthansa Group hat am 15. Januar 2026 konzernweit neue Bestimmungen eingeführt, die das Nutzen und Laden von externen Akkus während des Fluges komplett untersagen. Betroffen sind sämtliche Airlines der Unternehmensgruppe – darunter Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover, Edelweiss und Air Dolomiti. Grundlage für diese Verschärfung sind laut dem Urlaubsmagazin Reisetopia aktualisierte Sicherheitsempfehlungen internationaler Luftfahrtorganisationen zum Transport und zur Nutzung von Lithium-Batterien an Bord.

Powerbanks dürfen weiterhin ausschließlich im Handgepäck transportiert werden – eine Mitnahme im Aufgabegepäck bleibt strikt verboten. Pro Passagier sind maximal zwei externe Akkus mit jeweils höchstens 100 Wattstunden erlaubt, was einer Kapazität von etwa 27.000 Milliamperestunden entspricht. Modelle zwischen 100 und 160 Wattstunden können dem Lifestyle-Magazin Esquire zufolge mitgeführt werden, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die Fluggesellschaft. Externe Batterien mit mehr als 160 Wattstunden sind vollständig verboten.

Daneben setzt die Lufthansa in ihrem Jubiläumsjahr 2026 verstärkt auf Digitalisierung, neue Flugzeuge und einen modernisierten Bordservice. Neben den verschärften Powerbank-Regeln bringt die Airline damit also auch spürbare Verbesserungen für Passagiere mit.

Hintergründe: Warum die Regelungen verschärft wurden

Lithium-Ionen-Batterien, wie sie in Powerbanks zum Einsatz kommen, stellen bei Defekten oder Beschädigungen ein erhebliches Brandrisiko dar. Besonders in der Flugzeugkabine können Batteriebrände gefährlich werden, da sich Feuer und Rauch im engen Raum rasch ausbreiten. Aus diesem Grund sollen potenzielle Gefahrenquellen künftig besser kontrollierbar sein.

Die International Air Transport Association (IATA) hat in ihren aktuellen Gefahrgutvorschriften explizit festgelegt, dass Ersatz-Batterien einschließlich Powerbanks während der gesamten Flugphase nicht über die Sitz- oder Bordstromversorgung aufgeladen werden dürfen. Die Verschärfungen basieren auf Empfehlungen führender Luftfahrtbehörden wie der European Union Aviation Safety Agency (EASA), der Federal Aviation Administration (FAA), der IATA und der International Civil Aviation Organization (ICAO). Ziel ist die Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards weltweit.

Hintergrund sind mehrere Vorfälle mit defekten Lithium-Batterien, die zu Bränden an Bord führten oder führen könnten. Lose Akkus gelten als unterschätztes Sicherheitsrisiko im Luftverkehr. Zusätzlich hat die IATA ab dem 1. Januar 2026 neue Vorschriften für den Ladezustand (State of Charge) von Lithium- und Natriumbatterien verabschiedet, die den Transport weiter reglementieren.

Aktuelle Powerbank-Regeln bei ausgewählten Fluggesellschaften (Stand Februar 2026):

Verschiedene Airlines haben unterschiedliche Zeitpunkte für die Umsetzung der verschärften Regelungen gewählt. Während die Lufthansa Group ihre Bestimmungen am 15. Januar 2026 einführte, gelten bei anderen Fluggesellschaften teilweise abweichende Fristen oder Spezifikationen. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Airlines und ihrer aktuellen Powerbank-Vorschriften:

  • Air Busan (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
  • Air France (Frankreich, Air France-KLM Group): Powerbanks bis 100 Wh ausschließlich im Handgepäck, müssen dabei stets zugänglich und unter Aufsicht der Passagiere sein; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck grundsätzlich verboten
  • Air Seoul (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
  • American Airlines (USA): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; bis zu zwei Powerbanks zwischen 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
  • Asiana Airlines (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
  • Austrian Airlines (Österreich) → siehe Lufthansa Group
  • Brussels Airlines (Belgien) → siehe Lufthansa Group
  • Cathay Pacific (Hongkong): seit 7. April 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Powerbanks müssen während des Fluges unter dem Vordersitz verstaut werden, nicht im Overhead-Fach; Aufgabegepäck verboten
  • China Southern Airlines (China): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh: max. 15 tragbare Geräte und max. 20 Ersatzbatterien pro Person ohne Deklarationspflicht; 100–160 Wh: max. zwei Exemplare, müssen beim Check-in deklariert werden; strenge Kontrollen an chinesischen Flughäfen; seit 28. Juni 2025: Powerbanks ohne 3C-Sicherheitszertifizierung (China Compulsory Certification) sind verboten; Aufgabegepäck verboten
  • Condor (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
  • Corendon Airlines (Türkei): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; es gelten die Standard-IATA-Regeln; aktuelle Regelungen sollten vor Abflug auf der Website der Airline geprüft werden
  • Delta Air Lines (USA): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Einschränkung (max. 20 Ersatzbatterien); 100–160 Wh mit Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
  • Discover Airlines (Deutschland) → siehe Lufthansa Group
  • EasyJet (Vereinigtes Königreich): Powerbanks bis 100 Wh (max. 27.000 mAh) im Handgepäck gestattet; Nutzung an Bord grundsätzlich erlaubt; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten; aktuelle Nutzungsregelungen sollten vor Abflug auf der Website der Airline geprüft werden
  • Edelweiss Air (Schweiz) → siehe Lufthansa Group
  • Emirates (Vereinigte Arabische Emirate): seit 1. Oktober 2025: Powerbanks ausschließlich im Handgepäck; maximal eine Powerbank bis 100 Wh erlaubt; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Powerbank muss unter dem Vordersitz oder in der Sitztasche verstaut werden; Mitnahme im Aufgabegepäck nicht gestattet; Regelung für 100–160 Wh sollte vorab direkt mit der Airline geklärt werden
  • Etihad Airways (Vereinigte Arabische Emirate): seit Oktober 2025: Maximal eine Powerbank bis 100 Wh im Handgepäck; Kapazität muss klar auf dem Gerät angegeben sein; Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck verboten
  • Eurowings (Deutschland) → siehe Lufthansa Group
  • Finnair (Finnland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
  • Iberia (Spanien): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
  • Jet2 (Vereinigtes Königreich): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten
  • Jetstar (Australien) → siehe Qantas Group
  • Jin Air (Südkorea) → siehe Korean Air / Hanjin Group
  • KLM (Niederlande, Air France-KLM Group): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Genehmigung; 100–160 Wh mit vorheriger Genehmigung (max. zwei); über 160 Wh verboten; Aufgabegepäck nicht gestattet
  • Korean Air, Asiana Airlines, Jin Air, Air Busan, Air Seoul / Hanjin Group (Südkorea): seit 26. Januar 2026: Komplettes Nutzungsverbot von Powerbanks zum Aufladen von Geräten an Bord; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (max. fünf Powerbanks, je max. 100 Wh); Hintergrund ist ein Brandvorfall im Januar 2025, bei dem eine Powerbank an Bord einer Air-Busan-Maschine in Brand geriet; alle fünf Fluggesellschaften gehören zur Hanjin Group
  • Lufthansa Group (Deutschland): seit 15. Januar 2026: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord vollständig verboten; maximal zwei Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle zwischen 100–160 Wh nur mit Genehmigung der Airline; Powerbanks über 160 Wh grundsätzlich verboten; betrifft Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover, Edelweiss, Air Dolomiti
  • Marabu Airlines (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle über 100 Wh nur mit vorheriger Genehmigung der Airline; Aufgabegepäck verboten
  • Norwegian Air Shuttle (Norwegen): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
  • Pegasus Airlines (Türkei): seit August 2025: Nutzung von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelung folgt den Vorgaben der türkischen Luftfahrtbehörde DGCA
  • Qantas, QantasLink, Jetstar / Qantas Group (Australien): seit 15. Dezember 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
  • Qatar Airways (Katar): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Genehmigung; 100–160 Wh mit Genehmigung (max. zwei); Nutzung und Aufladen an Bord verboten; Aufgabegepäck verboten
  • Ryanair (Irland): Maximal zwei Powerbanks bis 100 Wh ausschließlich im Handgepäck; Nutzung an Bord erlaubt; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten
  • Scoot (Singapur) → siehe Singapore Airlines
  • Singapore Airlines, Scoot (Singapur): seit 1. April 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks während des gesamten Flugs verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
  • SunExpress (Türkei/Deutschland): Powerbanks nur im Handgepäck; es gelten die Standard-IATA-Regeln (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); da SunExpress unter türkischer Aufsicht fliegt, kann das DGCA-Nutzungsverbot für Powerbanks ebenfalls gelten – aktuelle Regelungen sollten unbedingt vor Abflug direkt bei der Airline geprüft werden
  • Swiss International Air Lines (Schweiz) → siehe Lufthansa Group
  • TAP Air Portugal (Portugal): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord nach Standard-IATA-Regeln; Aufgabegepäck verboten
  • Thai Airways (Thailand): Nutzung von Powerbanks während des gesamten Flugs verboten; Mitnahme im Handgepäck erlaubt (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten
  • TUI Group / TUIfly (Deutschland): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; maximal zwei einzelne Lithium-Batterien pro Person; Mitnahme im Aufgabegepäck verboten; kein explizites Nutzungs- oder Ladeverbot während des Fluges; es gelten die Standard-IATA-Regeln
  • Turkish Airlines (Türkei): seit August 2025: Powerbanks nur im Handgepäck; Nutzung und Laden an Bord vollständig verboten; Verbot folgt einer Sicherheitsempfehlung der türkischen Luftfahrtbehörde DGCA nach einem Zwischenfall, bei dem eine Powerbank zwischen Sitze fiel und einen Sicherheitsvorfall verursachte; maximal 100 Wh ohne Genehmigung; Aufgabegepäck verboten
  • United Airlines (USA): Powerbanks nur im Handgepäck; bis 100 Wh ohne Einschränkung; bis zu zwei Batterien zwischen 100–160 Wh mit Genehmigung; Nutzung an Bord erlaubt; Aufgabegepäck verboten; Regelungen folgen den FAA-/TSA-Vorgaben
  • Virgin Australia (Australien): seit 1. Dezember 2025: Nutzung und Laden von Powerbanks an Bord verboten; Mitnahme im Handgepäck weiterhin erlaubt (bis 100 Wh); bis 160 Wh mit vorheriger Genehmigung und Deklaration beim Check-in; Aufgabegepäck verboten
  • Vueling (Spanien): Powerbanks nur im Handgepäck; es gelten die Standard-IATA-Regeln (bis 100 Wh ohne, 100–160 Wh mit Genehmigung); Aufgabegepäck verboten; aktuelle Regelungen sollten vor Abflug geprüft werden
  • Wizz Air (Ungarn): Powerbanks bis 100 Wh im Handgepäck erlaubt; Modelle zwischen 100–160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung von Wizz Air; Nutzung und Aufladen von Geräten an Bord über Powerbank verboten; Aufgabegepäck verboten

Reisende sollten vor Abflug unbedingt die Website der jeweiligen Fluggesellschaft konsultieren, um sicherzugehen, dass die mitgeführten Powerbanks den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere die Wattstunden-Angabe ist entscheidend. Diese lässt sich aus der Milliamperestunden-Kapazität und der Spannung berechnen. Ein Beispiel: Powerbank 20.000 mAh × 3,7 Volt ÷ 1.000 = 74 Wattstunden – eine solche 20.000-Milliamperestunden-Powerbank liegt demanch unter der 100-Wh-Grenze und darf problemlos mitgeführt werden.

Kurzschlusssiche Verpackung nötig

Lose Geräte müssen laut Hersteller Anker kurzschlusssicher verpackt sein, etwa durch die Originalverpackung, einen Schutzbeutel oder abgeklemmte Kontakte. Passagiere sollten darauf achten, dass die Powerbank während des gesamten Fluges griffbereit im Handgepäck verstaut bleibt und nicht in Gepäckablagen verschwindet, wo sie im Notfall schwer erreichbar wäre. Fluggesellschaften empfehlen zudem, defekte oder beschädigte Akkus gar nicht erst mitzuführen, da diese ein besonders hohes Risiko darstellen. Wer unsicher ist, ob die eigene Powerbank den Anforderungen genügt, kann sich vor dem Flug beim Check-in oder direkt bei der Airline informieren.

Alternativ zur Powerbank bieten viele Fluggesellschaften mittlerweile USB-Anschlüsse oder Steckdosen an den Sitzen an, über die elektronische Geräte während des Fluges geladen werden können. Passagiere, die auf eine Powerbank angewiesen sind, sollten diese vollständig aufladen, bevor sie zum Flughafen aufbrechen, und darauf achten, dass die Kapazität für die Reisedauer ausreicht. Bei längeren Flügen oder Anschlussverbindungen kann es sinnvoll sein, eine zweite, kleinere Powerbank mitzunehmen, sofern die Gesamtzahl von zwei Stück nicht überschritten wird. Wichtig ist auch, die Powerbank stets sicher zu verstauen, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden, die zu Kurzschlüssen oder Überhitzung führen könnten.

Verstöße gegen die neuen Regelungen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Airlines sind berechtigt, Passagiere vom Boarding auszuschließen, wenn diese nicht konforme Powerbanks mitführen oder sich weigern, die Geräte ordnungsgemäß zu verstauen. In einigen Fällen können auch Bußgelder verhängt werden, insbesondere wenn durch das Fehlverhalten Sicherheitsrisiken entstehen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren und im Zweifelsfall lieber auf eine kleinere, regelkonforme Powerbank zurückzugreifen, als am Flughafen Probleme zu riskieren.

Wer trotz der neuen Einschränkungen nicht auf mobile Energie verzichten möchte, sollte beim Kauf besonders auf die Wattstunden-Angabe achten: aktuelle Testsieger unter den Powerbanks bieten hohe Kapazitäten bei kompakten Abmessungen und sind damit ideal für Flugreisende, die die erlaubten Grenzen optimal ausschöpfen wollen. Modelle unter 100 Wh lassen sich in den meisten Fällen problemlos mitnehmen – ohne Genehmigung und ohne Diskussionen am Gate.

Ebenfalls mit Vorsicht zu genießen sind sogenannte Flug-Flatrates, die oft mit versteckten Kosten, automatischer Verlängerung und schwer durchschaubaren Kündigungsbedingungen verbunden sind. Verbraucher sollten das Kleingedruckte genau prüfen, bevor sie sich für ein solches Modell entscheiden.

Wer seine Reise möglichst günstig planen will, sollte wissen, dass laut einer Auswertung von Expedia der Abreisetag einen größeren Einfluss auf den Flugpreis hat als der Buchungszeitpunkt. Wer flexibel ist und unter der Woche fliegt, kann demnach deutlich sparen – ein Faktor, der beim Reisebudget 2026 nicht unterschätzt werden sollte.

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