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Haus an Kinder weitergeben und dabei Steuern sparen? Mit der richtigen Strategie bei Schenkung, Verkauf oder Rentenkauf ist das möglich!
Wer ein Eigenheim besitzt, denkt früher oder später darüber nach, wie es an die nächste Generation weitergegeben werden soll. Doch Vererben, Verschenken oder Verkaufen – welche Option ist steuerlich am sinnvollsten? Grundsätzlich gilt: Je früher die Übertragung geplant wird, desto mehr lässt sich an Steuern sparen.
Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden und ermöglichen so eine schrittweise steuerfreie Übertragung. Wer trotz Übergabe im eigenen Haus wohnen bleiben möchte, sichert sich dies per Nießbrauchrecht ab. Mit der richtigen Strategie können Eltern ihr Vermögen effizient und fair an ihre Kinder weitergeben.
Eigenheim an Kinder verkaufen: Die bessere Option zum Vererben?
Der Preis des Hauses darf beim Verkauf unter dem Marktwert liegen. Allerdings sollte er nicht zu niedrig sein, da das Finanzamt sonst von einer "verdeckten Schenkung" ausgehen und den Fall prüfen kann.
Zudem kann ein zu günstiger Verkauf rückwirkend für die Eltern problematisch werden. Beispielsweise, wenn diese Sozialhilfe oder Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Stellt das Sozialamt fest, dass das Haus viel zu günstig verkauft wurde, kann das Amt innerhalb von 10 Jahren nach Kauf die vermeintliche Schenkung zurückfordern. Deshalb empfiehlt sich allem voran, einen Gutachter den Wert des Hauses schätzen zu lassen, sodass dieses - trotz möglicher Abweichung - zu einem möglichst realistischen Preis verkauft wird.
Bleibt alles in der Familie: Geld und Steuern sparen
Dann gehen damit folgende Vorteile einher:
Die Makler-Provision fällt gänzlich weg
Der Erlös des Hausverkaufs ist für die Eltern steuerfrei
Persönliche Regelungen können im Kaufvertrag festgelegt werden - wie lebenslanges Wohnrecht; durch eingetragenes Wohnrecht verliert das Haus an Marktwert, was es günstiger im Verkauf macht
Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf Seiten der Kinder können gespart werden, wenn der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wird (alles was über dem Freibetrag liegt, wird sowohl bei Erbe als auch bei Schenkung mit 7-11 Prozent versteuert)
Der Erlös kann unproblematisch für einen Pflegeplatz verwendet werden
Für Kinder fällt beim Hauskauf der Eltern keine Grunderwerbssteuer an
Eine vergleichbare Immobilie wäre wahrscheinlich teurer
Ein Modell ist, das Haus im Nachgang an die Eltern zu vermieten; dann können Renovierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden
Der Kaufpreis kann monatlich als Rate an die Eltern gezahlt werden, sodass kein Kredit samt Zinsen aufgenommen werden muss; das nennt sich "Rentenkauf"