Gleichzeitig wachsen die Pflichten für Buchungsplattformen: Sie müssen Registrierungsnummern anzeigen, sofern diese vorgeschrieben sind, deren formale Plausibilität prüfen und regelmäßig Buchungsdaten an die nationale Zugangsstelle weitergeben. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit einer Vermietung bleibt jedoch Aufgabe der zuständigen Behörden vor Ort. Dem Europäischen Parlament zufolge ist das erklärte Ziel ein "verlässlicher Datenaustausch zwischen Gastgebern, Plattformen und Behörden" – ein Anspruch, der nun erstmals technisch verbindlich verankert wird.
Auswirkungen auf Reisende und das Ferienwohnungsangebot
Dort, wo strenge Vorgaben für Kurzzeitvermietungen bereits existieren, erhalten Behörden und Plattformen jetzt bessere Mittel, um diese auch konsequent durchzusetzen. Das kann spürbare Folgen für das verfügbare Ferienwohnungsangebot haben. Inserate ohne gültige Registrierungsnummer können deaktiviert werden – besonders in stark reglementierten Regionen oder touristisch überhitzten Städten. Für Reisende bedeutet das: Das Angebot könnte sich in bestimmten Urlaubsorten verringern. Ordnungsgemäß registrierte Unterkünfte hingegen werden leichter erkennbar, was dem Markt insgesamt mehr Seriosität verleiht. So das EVZ: Die neuen Regeln sollen langfristig zu mehr Transparenz bei Ferienwohnungen beitragen und intransparente oder unzulässige Vermietungen leichter erkennbar machen.
Landesweite Registrierungssysteme gibt es in Europa bereits – etwa in Spanien, Italien, Portugal und Griechenland. Frankreich und Kroatien bauen ihre Strukturen derzeit weiter aus. Alle betroffenen Länder müssen ihre Systeme bis Mai 2026 an die neuen EU-Standards anpassen. Deutschland steht vor einer anderen Ausgangslage: Bislang existieren hierzulande vor allem kommunale Regelungen, etwa sogenannte Zweckentfremdungssatzungen. Ein einheitliches nationales Registrierungssystem fehlt. Gemäß dem Bundeswirtschaftsministerium soll mit dem geplanten Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) die technische Infrastruktur für den Datenaustausch geschaffen werden – ob und wie Kommunen das System danach tatsächlich nutzen, bleibt deren eigener Entscheidung überlassen.
Dass der Druck auf den Ferienwohnungsmarkt in beliebten Urlaubsländern bereits heute erheblich ist, zeigt ein Blick auf den wachsenden Widerstand gegen den Massentourismus in Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland. So hat beispielsweise Barcelona die Vermietung von Ferienwohnungen bis 2028 schrittweise einschränken wollen und die Übernachtungssteuer deutlich erhöht – Maßnahmen, die zeigen, wie ernst der Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt genommen wird.
Was bei bereits gebuchten Ferienwohnungen zu beachten ist
Auch wer seine Unterkunft bereits reserviert hat, kann in Einzelfällen betroffen sein. Entscheidend sind dabei die lokalen Vorschriften am jeweiligen Reiseziel sowie deren Durchsetzungsgrad. Grundsätzlich sind drei Szenarien denkbar:
- Unterkunft bleibt wie gebucht bestehen: Hat der Gastgeber alle geltenden Vorgaben erfüllt oder besteht am Reiseziel gar keine Registrierungspflicht, ändert sich für Gäste nichts.
- Inserat wird deaktiviert oder Buchung storniert: Fehlt eine vorgeschriebene Registrierungsnummer, können Plattformen Inserate sperren. Lässt sich kein rechtmäßiger Zustand herstellen, müssen Vermieter unter Umständen Buchungen stornieren. In diesem Fall sind Reisende auf der Suche nach einer Ersatzunterkunft.
- Rechtliche Unsicherheit beim Stornierungsrecht: Welche Rechte Gästen in solchen Fällen zustehen, richtet sich nach der konkreten Buchungssituation. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich rechtlicher Rat.
Wer seine Unterkunft stornieren muss oder sich über seine Reiserechte im Klaren sein möchte, sollte wissen: Parallel zu den neuen Ferienwohnungsregeln hat die EU auch den Schutz bei Pauschalreisen grundlegend reformiert. Reisende erhalten künftig erweiterte Stornierungsrechte, klare Vorgaben für Reisegutscheine sowie schnellere Bearbeitungszeiten bei Beschwerden – und das auch bei außergewöhnlichen Ereignissen am Abreiseort.
Praktische Hinweise für Urlauber
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine bestehende Buchung aktiv im Blick behalten. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt dabei folgende praktische Hinweise:
- Prüfen, ob die Buchung weiterhin im System der Plattform sichtbar ist.
- Darauf achten, ob das Inserat aktuell wirkt und Bewertungen vorliegen.
- Nachsehen, ob – sofern vorgeschrieben – eine Registrierungsnummer angegeben ist.
- Die Stornierungsbedingungen lesen und bei Zweifeln direkt den Vermieter kontaktieren.
Zusammengefasst schafft die Verordnung (EU) 2024/1028 keinen europäischen Einheitsbrei – aber sie legt das Fundament für ein transparenteres, besser kontrollierbares System der Kurzzeitvermietung. Wie weit dieser Wandel in der Praxis spürbar wird, hängt maßgeblich davon ab, wie aktiv nationale und lokale Behörden die neuen Möglichkeiten nutzen.
Wer seinen Sommerurlaub 2026 noch plant, sollte neben den gestiegenen Reisepreisen auch die veränderte Angebotslage bei Ferienwohnungen im Blick behalten.
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