Mit Kindern verreisen: In welchen Ländern du dringend eine Reisevollmachst benötigst

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Verreisen Kinder ohne ihre Eltern, erfordert das besondere Vorbereitungen, da in diesen Fällen in einigen Ländern zwingend eine Reisevollmacht erforderlich ist.

  • Was ist eine Reisevollmacht?
  • Wann eine einfache Reisevollmacht nicht ausreicht
  • Tipps zur Vorbereitung und Nutzung

Kinder oder Jugendliche reisen nicht immer gemeinsam mit den Eltern. Für eine Reise mit Freunden, Verwandten oder im Rahmen einer Jugendreise ist in vielen Fällen eine Reisevollmacht sehr wichtig. Wir informieren dich darüber, in welchen Ländern die Vollmacht notwendig ist und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

Was ist eine Reisevollmacht?

Die Reisevollmacht ist ein Dokument, das von den erziehungsberechtigten Personen oder der erziehungsberechtigten Person ausgestellt wird. Darin wird bestätigt, dass das Kind entweder allein oder in Begleitung einer anderen Person reisen darf.

Die Notwendigkeit einer solchen Vollmacht erschließt sich daraus, dass die Grenzbeamten sicherstellen müssen, dass es sich bei der Einreise nicht um eine Kindesentführung handelt oder das Kind gegen den eigenen Willen verreist. Ohne eine solche Vollmacht kann es bei der Ein- und auch Ausreise in bestimmten Ländern zu Problemen kommen.

Vor allem in Ländern wie Serbien, Slowenien, Nordmazedonien, Großbritannien, Kroatien, Griechenland sowie Bosnien und Herzegowina gibt es strenge Regeln für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Kind beziehungsweise die begleitende Person eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mitführen. Im besten Fall liegt diese in der Landessprache des Reiseziels vor, sodass Missverständnisse vermieden werden.

Wann eine einfache Reisevollmacht nicht ausreicht

In einigen Ländern reicht die einfache Reisevollmacht allein nicht aus. In Griechenland, Nordmazedonien sowie Bosnien und Herzegowina muss die Vollmacht amtlich beglaubigt sein. Empfehlenswert, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist das zusätzlich in Serbien.

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Die Beglaubigung erhältst du bei einem Notar oder einer öffentlichen Stelle wie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Für alleinerziehende Elternteile ist es zusätzlich wichtig, eigene Nachweise rund um die Elternschaft des Kindes mitzuführen, die die Fragen der Grenzbeamten schnell klären.

So sollten Elternteile die Geburtsurkunde beziehungsweise eine Kopie mitführen, wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt. Dadurch kann die Abstammung schnell nachgewiesen werden. Eltern mit alleinigem Sorgerecht können einen Nachweis darüber in Form eines Gerichtsbeschlusses oder einer Sorgerechtsurkunde mitführen. Bei Kopien solltest du darauf achten, dass diese beglaubigt sind.

Tipps zur Vorbereitung und Nutzung

Das Auswärtige Amt hat alle Informationen zusammengefasst, die in einer einfachen Vollmacht für das Kind enthalten sein müssen. Diese kannst du selbst zusammenstellen und anschließend unterschreiben. Zusätzlich findest du im Internet Vorlagen, die bereits in den jeweiligen Landessprachen zur Verfügung stehen.

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Unbedingt enthalten sein sollten die Personalien der minderjährigen Kinder, die Personalien und die Erreichbarkeit der sorgeberechtigten Personen, die Reiserouten und die Personalien der Begleitpersonen. Wichtig ist, dass die Begleitperson immer volljährig sein muss.

Diese Dokumente sind keine amtlichen Papiere, werden jedoch in der Regel akzeptiert. Im Zweifelsfall kannst du die Vollmacht amtlich beglaubigen lassen. Neben der Vollmacht solltest du die Gültigkeit der Ausweisdokumente deines Kindes prüfen und gegebenenfalls neu beantragen. Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland kannst du dich auch an die zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland wenden.

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