Was unternehmen die Vermittlungsportale?
"Zunächst muss man feststellen, dass generell Plattformen, also Vermittlungsportale, Online-Marktplätze oder reine Bewertungsportale ganz unterschiedlich agieren und in die Bekämpfung der Fake-Bewertungen investieren. Die engagierten Portale investieren viel in die Programmierung von Algorithmen oder zusätzliches Personal. Andere wiederum lassen es hier mehr laufen. Leider ist es bislang für Verbraucher von außen nicht nachvollziehbar, wer wie aktiv ist."
Welches Vermittlungsportal prüft die Bewertungen besonders sorgfältig?
"Hierzu kann ich keine Aussage treffen, aber es lohnt sich sicherlich auf den Portalen danach zu schauen. Die aktiven Betreiber gehen damit auch transparent um."
Gibt es dafür Kriterien?
"Ein paar Kriterien kann man ansetzen. Hat das Portal überhaupt eigene Regeln gesetzt, sind diese nachvollziehbar. Neben automatisierter Suche nach Fake-Bewertungen sollte es ein Qualitätsmanagement geben, dass sich Einzelfälle raussucht. Ein weiteres Kriterium ist die Einbindung der eigenen Nutzer. Hier sollte es eine Meldemöglichkeit geben, die seriös bearbeitet wird. Einige Portale gehen auch selber intensiv gerichtlich gegen Fake-Bewertungen vor."
Hilft der von der Europäischen Union erlassene New Deal for Consumers, der am 28. Mai 2022 in das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) aufgenommen wird?
"Ich denke nicht, dass die hier getroffenen Regelungen zu den Bewertungen das Problem lösen werden. Zumindest lässt es erkennen, dass man das Thema auf dem Schirm hat und bereit ist erste Schritte zu gehen. Aber hier werden ja erstmal nur die Plattformen angesprochen, die Informationen darüber bereitstellen müssen, ob und wie sie für verifizierte Kaufe oder Bestellungen sorgen. Dass Anbieter dennoch weiterhin für gefälschte Bewertungen sorgen werden und dass es weiterhin Agenturen gibt, die Fake-Bewertungen erstellen, wird diese Regelung nicht verhindern."
Was raten Sie, wie Verbraucher vorgehen sollen?
"Zunächst sollten Verbraucher sich darüber bewusst sein, dass Bewertungen nur bedingt vertraut werden kann. Das heißt, es kann eine Orientierung sein, aber die Konsumentscheidung sollte nicht allein danach getroffen werden. Sicherlich sollte man mehrere Portale sichten, um auch mal mittelmäßig bewertete Rezensionen lesen. Und außerdem kann man auch den Bewerter selber mal scannen. Vergibt dieser immer nur 5 Sterne, hat er fünfmal hintereinander das gleiche Produkt bewertet oder Dienste in unterschiedlichste Städten genutzt. Dann ist es ein Indiz dafür, dass etwas nicht ganz stimmt. Ansonsten sollte man sicherlich auch prüfen, ob es objektive Testergebnisse gibt wie von der Stiftung Warentest."
Würden Sie ein Hotel nach Bewertungen auswählen?
"Nein, nicht ausschließlich. Wobei ich zugeben muss, dass ich auch immer mal wieder reinlese und es wirklich schwerfällt, sich einer Beeinflussung zu entziehen. Umso wichtiger, dass wir irgendwann zu dem Punkt kommen, den Bewertungen vertrauen zu können."
Wer ist Tatjana Halm?
Tatjana Halm ist Referatsleiterin Markt und Recht sowie Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sie lebt in der "schönsten Stadt Bayerns", wie sie sagt, in Nürnberg. Studiert hat sie Jura an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nebenbei ist sie auch noch Fußballfan, natürlich vom 'Club', für alle Nichtfranken, dem 1. FC Nürnberg.
Habe auch schon versucht, mir selbst eine durchschnittliche Meinung aus guten und schlechten Bewertungen zu bilden. Und bin auch reingefallen, das tolle Hotel ging gerade so und man war froh, dass man nur 3 Nächte bebucht hatte.Am besten funktionieren Bewertungen, welche nicht nur 1, 2 oder auch 5 Sterne verteilen, sondern die in Textbeiträgen darauf hinweist, was warum gut oder schlecht gewertet wurde z.B. sehr kleine Zimmer, unfreundliches Personal oder fabelhaftes Frühstücksbuffet mit großer Auswahl. Da kann man dann leicht entscheiden, dass es persönlich völlig in Ordnung ist, wenn die Rezeption nicht 24 Stunden besetzt ist oder ähnliches.